Donnerstag, 8. Oktober 2009

Niedersachsen will das sozialgerichtliche Verfahren reformieren ... aber natürlich nicht zulasten der "Hilfebedürftigen"

Mit einer besonders "lustigen" Pressemitteilung erfreut uns heute das niedersächsische Justizministerium. Danach ist von Seiten des Bundeslandes Niedersachsen eine Bundesratsiniative geplant, mit der durch die Änderung materiellen Sozialrec...hts die Sozialgerichtsbarkeit entlastet werden soll. Aufhorchen lässt dabei insbesondere die Aussage des niedersächsichen Justizministers, dass es dabei keine Abstriche der Rechte der Hilfebedürftigen geben soll. Das ist gleich aus zweierlei Gründen feinsinnig formuliert: Zum einen soll ja das materielle Recht eingeschränkt werden, nicht hingegen das formelle (letzteres ist Prozessrecht, und darauf bezieht sich Busemann ja wohl). Zum anderen ist es schon bezeichnend, dass Busemann jeglichen Antragsteller oder Kläger in einem Sozialgerichtsprozess meint, den "Hilfebedürftigen" zurechnen zu müssen. Die Versicherten in der Sozialversicherung, deren Vorbringen vor Gericht nach wie vor einen Großteil der Arbeit der Sozialgerichte ausmacht, vergisst er dabei geflissentlich. Dass daneben das Sozialverwaltungsverfahren bereits bislang - vorsichtig formuliert - zugunsten der Sozialleistungsträger ausformuliert ist, wird dabei auch eben mal "unter den Tisch gekehrt".

Link zur Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums: http://bit.ly/1T7X0Y

Sonntag, 4. Oktober 2009

Behinderte Menschen dürfen jetzt auch nahe von Freiburg stationär - natürlich nicht ambulant - in Einzelzimmern leben: http://bit.ly/333ieu

Wie die "Badische Zeitung" vom 02.10.2009 mitteilt, dürfen jetzt - nach einem Umbau eines Heimes - in Haslach nahe Freiburg auch Menschen mit Lernschwierigkeiten (konventionell auch gern "geistig behindert" genannt) stationär - natürlich nicht ambulant, wo kämen wir da auch hin! - in Einzelzimmern leben.
Die Caritas hat sich mit einem Neubau also - einmal wieder - ein Denkmal gesetzt, sie hat - einmal wieder - dafür gesorgt, dass es behinderten Menschen von Sozialhilfeträgern unmöglich gemacht werden wird, sich in einem eigenen Lebensumfeld zu bewegen, sie hat - wieder einmal - dafür gesorgt, dass der sozialhilferechtliche Grundsatz "ambulant vor stationär" die Einrichtungsträger "einen feuchten Kehricht" interessiert.

Was macht die Behindertenselbsthilfe, wenn sie denn überhaupt reagiert? Es wird - wieder einmal - einen allenfalls lahmen Protest geben, die Initiative (dankenswerter Weise gibt es die wenigstens) "Daheim statt Heim" wird - vielleicht, wieder einmal - einen Aufschrei loslassen. Und das wird es - wieder einmal - gewesen sein. 

Wenn schon eine rot-grüne und eine Große Koalition überhaupt keinen Fortschritt im Bereich "ambulant vor stationär" erzielt haben, obwohl dieser Grundsatz als Fundamentalnorm im SGB XII festgelegt ist, was soll man dann erst von einer wirtschaftsliberalen schwarz-gelben Regierung auf Bundesebene auf diesem Gebiet erwarten?

Verlinkung: http://bit.ly/333ieu.