Donnerstag, 8. Oktober 2009

Niedersachsen will das sozialgerichtliche Verfahren reformieren ... aber natürlich nicht zulasten der "Hilfebedürftigen"

Mit einer besonders "lustigen" Pressemitteilung erfreut uns heute das niedersächsische Justizministerium. Danach ist von Seiten des Bundeslandes Niedersachsen eine Bundesratsiniative geplant, mit der durch die Änderung materiellen Sozialrec...hts die Sozialgerichtsbarkeit entlastet werden soll. Aufhorchen lässt dabei insbesondere die Aussage des niedersächsichen Justizministers, dass es dabei keine Abstriche der Rechte der Hilfebedürftigen geben soll. Das ist gleich aus zweierlei Gründen feinsinnig formuliert: Zum einen soll ja das materielle Recht eingeschränkt werden, nicht hingegen das formelle (letzteres ist Prozessrecht, und darauf bezieht sich Busemann ja wohl). Zum anderen ist es schon bezeichnend, dass Busemann jeglichen Antragsteller oder Kläger in einem Sozialgerichtsprozess meint, den "Hilfebedürftigen" zurechnen zu müssen. Die Versicherten in der Sozialversicherung, deren Vorbringen vor Gericht nach wie vor einen Großteil der Arbeit der Sozialgerichte ausmacht, vergisst er dabei geflissentlich. Dass daneben das Sozialverwaltungsverfahren bereits bislang - vorsichtig formuliert - zugunsten der Sozialleistungsträger ausformuliert ist, wird dabei auch eben mal "unter den Tisch gekehrt".

Link zur Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums: http://bit.ly/1T7X0Y

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