Sonntag, 23. Juli 2017

Welche Verantwortung trägt die Sozialhilfeverwaltung an den Missständen, welche nicht viel eher die Politik? Der "Fall" Jessica

Der Beitrag geht insofern vollkommen fehl, als er die #Sozialhilfeverwaltung vorliegend als die Alleinschuldige darstellt. Natürlich ist es ein Skandal sondergleichen, wenn sich bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine Sozialbehörde erst nach zwei Jahren zu einem für sie vermutlich auch noch vorteilhaften Vergleich bereitfindet (einen gerichtlichen Vergleich schließt man als Behörde ja nur dann ab, wenn man ein unwägbares Prozessrisiko voraussieht oder von vornherein weiß, dass in einem Endurteil des Ergebnis deutlich zugunsten der oder des Betroffenen ausfallen wird). Das kann sich die Hamburger Sozialbehörde aber nur deshalb "leisten", weil es im #Sozialverwaltungsrecht - die #Sozialhilfe ist ein Teil davon - keinerlei normative Durchgriffsmöglichkeiten der Betroffenen gibt (die einzige Möglichkeit wäre die #Staatshaftung; dieselbe ist aber so kompliziert ausgestaltet, dass es vielleicht drei Dutzend Experten in Deutschland gibt, die davon wirklich etwas verstehen). Das heißt, wo die Sozialbehörde keinerlei Sanktionen außer der schieren Nachzahlung einer Leistung, zu der sie gesetzlich soweiso verpflichtet ist, zu fürchten hat, werden solche Fallgestaltungen eher die Regel als die Ausnahme werden.
Warum ist das so?
Der Deutsche #Bundestag und der #Bundesrat haben Ende letzten Jahres ein vor allem von den Regierungsfraktionen im Bundestag viel gelobtes #Bundesteilhabegesetz (#BTHG) verabschiedet, das in Teilen zum 01. Januar in Kraft getreten ist. Das Versprechen des Gesetzgebers war ursprünglich, dass unter Einbeziehung der Normgestaltung der #Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen der immer noch in der #Eingliederungshilfe vorhandene Fürsorgecharakter durch Leistungen zur #Teilhabe ersetzt werden sollen.
Allerdings standen die Regierungsfraktionen von vornherein unter einem unlösbaren Dilemma. Dass Teilhabe nämlich Geld kostet, versteht sich - wie die Fallgestaltung, die hier geschildert wird, deutlich zum Ausdruck bringt - eigentlich von selbst. Die #Bundesregierung ist folglich an die Länder und Kommunen mit dem Versprechen herangetreten, sie wolle ein #Teilhabesicherungsgesetz schaffen, das gleichzeitig Teilhabe ermöglichen und nicht mehr als der bisherige Leistungsumfang kosten solle. Dabei war man insofern "tricky", als man z.B. Regelungen einzuführen getrachtet hat, die den Teilhabebedarf davon abhängig gemacht haben würden, ob man wenigstens in fünf aus neun Lebensbereichen einen derartigen Bedarf aufzuweisen habe (im vorliegenden Fall wären es immer noch mindestens drei aus neun Lebensbereiche, weil Jessica einen umfassenden Assistenzbedarf hat). Zumindest diese gesetzgeberische Schandtat ist jetzt erst einmal um einige Jahre verschoben worden.
Der #Gesetzgeber hat also versucht, eine eierlegende Wollmilchsau zu kreieren, was schon in unkomplizierteren Fällen regelmäßig schief geht, aber im Bereich der Teilhabe behinderter Menschen schon aufgrund der juristisch unblaublichen## Komplexität und Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse völlig daneben gehen musste. Man kann nur entweder ein Huhn dazu bringen, dass es Eier legt oder es schlachten, beides gleichzeitig ist schlechthin unmöglich.
Wir, die selbst Betroffenen, insbesondere auch solche mit einem juristischen Hintergrund, haben die #Regierungskoalition vielfach, vielgestaltig und ab einem gewissen Zeitpunkt im letzten Jahr auch ausgesprochen lautstark vor dieser #Gesetzgebung gewarnt. Die neue Gesetzgebung fällt dem Bund bereits wenige Monate nach Inkrafttreten dieses Nicht-Teilhabegesetzes "auf die Füße" und man kann es den Sozialbehörden - lässt man die untragbare menschenrechtlichte Situation, unter der die Betroffenen zu leiden haben, einmal außen vor - nicht einmal übel nehmen, dass sie jetzt versuchen, den gesetzlichen Rahmen bis zur Neige auszukosten.
Das ist insofern finanzpolitisch - keinesfalls sozialpoliitsch - verständlich, als die Teilhabesicherung wie vormals die Eingliederungshilfe praktisch vollständig aus den kommunalen Kassen steuerfinanziert wird. Der Bund hat den Ländern zwar vor Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes versprochen, für die Teilhabesicherung fünf Milliarden Euro zusätlich aufwenden zu wollen (wohlgemerkt, einmalig, nicht jährlich), hat dieses Versprechen aber im letzten Jahr zugunsten anderer Finanzierungsoptionen für die Länder wieder kassiert. Das heißt, die Sozialhilfe bleibt nach wie vor _das_ Stiefkind der Bundespolitik.
Insofern macht es wenig Sinn - abgesehen von aller Tragik einer solchen Falldarstellung wie der vorliegenden -, dass man mit dem Finger ausschließlich auf die Exekutive, also die Verwaltung, zeigt. Die wahren Verantwortlichen sitzen in der Legislative, also in der Gesetzgebung, und sie sind beim Bund angesiedelt. Man könnte es auch noch drasticher formulieren: #CDU/#CSU und #SPD wollten im vergangenen Jahr schlicht und einfach nicht in nennenswertem Umfang Geld in die Hand nehmen, um die Teilhabe behinderter Menschen wirklich zu befördern und zu sichern. Das Ergebnis sind solche "Fälle" wie der von Jessica. Zudem hat der Gesetzgeber mit einem schier unfassbaren juristischen Wortgeklingel im BTHG versucht, zu verschleiern, dass sich für die Betroffenen praktisch kaum etwas wirklich zum Besseren wendet (und dafür dann immerhin über 360 Seiten in einen Gesetzentwurf investiert). Deshalb kann man als Betroffener eigentlich nur schreiben: Das ist #NichtmeinGesetz.


Der Link zum Beitrag im MDR: http://bit.ly/2uNj4sk

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