Samstag, 3. September 2016
Wie sanktioniere ich vermeintlich faule Grundsicherungsleistungsempfänger: BA stellt neue Dienstanweisung vor
Die BA gibt in einer neuen Dienstanweisung einen Katalog heraus, der erheblich verschärfte Sanktionen für Grundsicherungsleistungsempfänger vorsieht,
die angeblich vorsätzlich oder grobfahrlässig ihrer
Leistungsminderungspflicht nicht nachkommen; die Beispiele der BA sind
allerdings so grotesk gewählt, dass das nach dem Zufallsprinzip im
Grunde fast jeden Leistungsempfänger treffen kann): Die
Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt sich mit ihren Dienstanwesiungen
ja gerne regelmäßig selbst ein Bein, das ist im Grunde nichts Neues. Neu
ist allenfalls, dass die Dienstanweisung gleich in mehrerlei Hinsicht
gegen eine fundierte Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit bis hoch
zum Bundessozialgericht verstößt. Es erweckt geradezu den Eindruck, als
wolle es die BA einfach darauf anlegen, dass ein gewisses Quantum an
Betroffenen schon nicht den Rechtsweg beschreiten wird. Auch so kann man
natürlich Sozialleistungen einsparen: Man weiß, dass eine Anweisung -
vorsichtig formuliert - rechtlich anfechtbar ist. Man nimmt diese
Anfechtbarkeit aber in Kauf, weil man meint, damit den
Bundesfinanzminister hinsichtlich der Auszahlung von Regelsätzen in
nennenswertem Umfang entlasten zu können. Das ist eine etwas merkwürdige
Interpretation der Begriffe Rechts- und Sozialstaat, alleridngs muss
man juristisch konstatieren: a. das ist nicht das erste Mal, dass eine
Bundesbehörde das versucht und b. beim Entwurf des
Bundesteilhabegesetzes versucht die Bundesregierung gegenwärtig, dass
auf den gesamten Bereich schwer und schwerst beeinträchtigter
behinderter Menschen auszudehnen. Hachja, da lässt sich erst Geld
sparen.
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