Die #Bundesregierung wird das Gesetzgebungsverfahren zum #Bundesteilhabegesetz (#BTHG) beinhart durchziehen, vielleicht die ein oder andere marginale und nicht sonderlich kostenrelevante Änderung, die der #Bundesrat
beantragt, durchwinken und das Gesetz im Großen und Ganzen genauso
verabschieden, wie sie es eingebracht hat. Dass es sich - ganz nebenbei -
um ein Spargesetz handelt, hat ja - soweit ich die Wortbeiträge, die
auf Katrin Werner (Die #Linke) und Corinna Rüffer (Bündnis 90/#Grüne)
folgten - nicht einmal die Koalition tatsächlich bestritten.
Stattdessen bläst sie mit ziemlich dicken Backen viel Wind durch die
Gegend, indem sie behauptet, die Opposition skandalisiere, wo dieselbe
lediglich die korrekte Faktenlage und die prospektive Erwartungshaltung
der Betroffenenverbände artikuliert. Inhaltlich hat die Bundesregierung
zu den von der Opposition geäußerten Grausamkeiten, Verschlechterung und
Verschlimmbesserungen dem Grunde nach mit keinem Wort Stellung bezogen,
abgesehen davon, dass sie wohl bereits sein dürfte, bei der Lottereie 5
(bzw. 3) aus 9 und dem Pooling einzulenken. Das wurde zumindest in der
Debatte schon offenbar, aber in meinen Augen ist das die
gesetzgeberische Spielmasse, die die Bundesregierung in der Absicht
durch die Referenten hat einbauen lassen, sich in der dritten Lesung so
darstellen zu können, als käme sie den Verbänden jetzt sehr weitgehend
entgegen; dabei beließe sie es letztlich – und genau das ist ja gewollt –
nur beim jetzigen Zustand. Die Crux ist: Am Kostenvorbehalt - und einen
solchen gibt es rein tatsächlich, wenn er auch juristisch weitgehend
beerdigt schien - wird sich durch dieses Gesetz nicht nur nichts ändern,
es wird ein deutlicher zusätzlicher Kostenvorbehalt für "Neufälle"
eingeführt werden.
Was heißt eigentlich, das Gesetz dürfe keine
sonderliche Ausgabendynamik entwickeln, wie die Bundesregierung in der
im Deutschen #Bundestag
eingebrachten Gesetzesvorlage und der Bundesrat in seinem
Änderungsantrag vom folgenden Tag ja fordern? Letztlich wird damit
zweierlei zugegeben oder doch zumindest sprachlich manifestiert: Die
bisherige sehr weitgehend rechtswidrige Gesetzgebung und
Verwaltungspraxis soll durch dieses Gesetz auf weitere Jahre hinaus
zementiert werden. Rechtswidrig deshalb, weil es schon jetzt nach der
Gesetzgebung des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention
illegal ist, Menschen nur aufgrund ihrer Behinderung schlechter zu
behandeln als nicht-behindert werdende Menschen. Der Bestandsschutz, von
dem jetzt die Rede ist, ist auch interessant: Damit werden dann gleich
zwei Klassen von Benachteiligten geschaffen. Diejenigen, die nach altem
Recht schon ziemlich stark benachteiligt wurden (weil ihre Einkünfte und
Vermögen in rechtlich völlig unzulässiger Weise angerechnet worden
sind) und die künftigen Habenichtse, für die zwar auch ein erhöhter
Einkommens- und Vermögensfreibetrag gelten wird, denen aber von
vornherein das bisher umfassende Leistungsspektrum der
Eingliederungshilfe versagt werden soll. Das ist so gewollt, nach dem
Abgeordneten der Unionsfraktion #Schiewerling
ist das eben einfach Schicksal. Aha, wenn die Bundesregierung einen
grundgesetzwidrigen Gesetzentwurf durch den Bundestag zu verabschieden
gedenkt, ist das also einfach Schicksal? Pech gehabt, wenn Du
beeinträchtigt bist und die Leistungen dummerweise erst nach dem
Inkrafttreten des Gesetzes stellst, weil Du dann in wenigstens fünf (bei
Pflegebedürftigkeit: in drei) Lebensbereichen einen Bedarf nachweisen
musst. Das soll und das wird in immensem Umfang Leistungsberechtigte in
der Eingliederungshilfe von den Leistungen per se ausschließen. So etwas
kann man dann zwar sicherlich Teilhabe nennen, in Wahrheit ist es
allerdings die – wie gesagt: bewusst gewollte – Rückkehr zu den
Fürsorgerichtlinien des Deutschen Reiches in den 1920er Jahren, in denen
die Betroffenen auf Gedeih und Verderb vom Wohlwollen der
Sachbearbeiter (Sachbearbeiterinnen gab es damals praktisch überhaupt
keine) abhängig waren.
Die Bundesregierung wäre erheblich ehrlicher,
wenn sie den Betroffenen konzendieren würde: Hört zu, wir sind nicht
bereit, für ein Promille der Bevölkerung die Menschenrechte in gleicher
Weise anzuerkennen, wie wir das für 99,9% der restlichen Bevölkerung
auch tun, akzeptiert das oder klagt euch eben durch die Instanzen.
Immerhin haben die Länder und die Kommunen dann den Vorteil, dass sie
bei vielen der Betroffenen, die entweder nicht die Kraft oder den Mut
haben, sich durch sämtliche Gerichtsinstanzen klagen zu müssen, den
entsprechenden Kostenvorteil, der sich dann schnell auf mehrere
Milliarden Euro summieren wird. Man denke bei diesem Gesetz einfach an
einen Spruch, den Bill Clinton in einem seiner – erfolgreich gewonnenen –
Wahlkämpfe um das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten von
Amerika verwendet hat: „It’s the economy, stupid.“ Recht frei übersetzt:
Die Ökonomie zeigt letztlich, wer hier Herr im Haus ist, Du Dummkopf.
http://bit.ly/2dAlqjC
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen