Was ist das denn mit dem #Bundesteilhabegesetz (#BTHG) für ein merkwürdiges Gesetz, bei dem erst die Justiz austarieren muss, ob der #Gesetzgeber mit seinen Floskeln, er handele hier im Sinne der #UN-#BRK und natürlich sei seine #Gesetzgebung verfassungsgemäß hantiert, sich die Kämmerer in den Kommunen und die Finanzdezernenten bei den überörtlichen Trägern sich mit Sicherheit jetzt schon die Hände reiben werden ob der schieren - im Gesetz ja so angelegten - Möglichkeiten, künftig noch rechtswidriger sparen zu können, als das nach den bisherigen Regelungen auch das #SGB XII ja durchaus schon der Fall war?
Dass man ein solches Gesetz gerade für Menschen schafft, die in aller Regel sowieso schon ein Vielfaches an Aufwand mit der Verwaltung nur dadurch haben, dass sie eine oder mehrere so erhebliche Beeinträchtigungen haben, dass sie künftig auf die (Achtung, Euphemismus) Teilhabeleistungen, die nach wie vor den Regelungen der Eingliederungshilfe folgen, angewiesen sind, ist ein Schlag ins Gesicht all' derjenigen, die seit Jahr und Tag versuchen, gravierende gesetzliche Vereinfachungen im Bereich des Teilhabe- und #Eingliederungshilferechts zu erreichen. Der Gesetzgeber bleibt ja schon bei der Funktion eines Teilhabeleistungsträgers - wieder einmal - auf halbem Wege stehen. Konsequent wäre es gewesen, jetzt _einen_ #Teilhabeleistungsträger zu schaffen, der sodann grundständig für alle behindertenrechtliche Belange zuständig zeichnet. Wenn man sich allerdings die Qualität der MitarbeiterInnen in den Sozialhilfeverwaltungen so ansieht, kann man den Gesetzgeber dann durchaus wieder verstehen, dass er davon zum wiederholten Male Abstand genommen hat. Und, wo kämen wir denn da hin, wenn für beeinträchtigte Menschen oder ihre Angehörigen einmal irgendetwas einfacher würde? Stattdessen schafft der Gesetzgeber ein Monstrum, das nicht einmal diejenigen verstehen, die darüber wesentlich beraten und abgestimmt haben. Ich nenne hier nur den #Obmann der #CDU-/#CSU-#Bundestagsfraktion Karl #Schiewerling, der in einem Pressegespräch im Nachgang zur Zweiten und Dritten Lesung des BTHG im Deutschen #Bundestag ausdrücklich gesagt hat, es gäbe keinen Kostenvorbehalt und niemand müsse aufgrund der Schaffung des BTHG nunmehr Befürchtungen hegen, er unterfiele dem "Zwangs-Pooling" oder müsse gar seine bisherige Wohnform zugunsten einer stationären aufgeben, der jetzt aber ggü. #ForseA - wer hätte das gedacht oder doch nur etwas anderes erwartet? - sich auf wachsweiche Formulierungen zurückzieht, die interpretatorisch genau den Spielraum lassen, den der Gesetzgeber ganz offensichtlich den #Sozialhilfeverwalungen schaffen wollte. Das ist in sich auch völlig logisch, man kann nicht in einen #Koalitionsvertrag schreiben, man kann nicht in die Präambel des BTH'G schreiben, man kann nicht die Ansprüche des Bundesrates an das Gesetz 1:1 umsetzen, die da lauten: Teilhabe gerne, aber wesentlich mehr kosten für zukünftig wesentlich mehr Betroffene schon aufgrund der demografischen Entwicklung darf es dann bitte nicht und gleichzeitig ein dem menschenrechtlichen Anspruch der UN-BRK oder auch nur dem Glechheitssatz des #Grundgesetzes folgendes #Teilhaberecht zu schaffen. Die Reduzierung der #Kostendynamik war die wesentliche Triebfeder, die den Gesetzgeber bei Schaffung des BTHG umgetrieben hat, alles Weitere ist im Großen und Ganzen schiere Heuchelei gegenüber den Betroffenen.
Und ich wiederhole es wieder und wieder: Wenn die Verbände der Behinderten(selbst)hilfe jetzt allen Ernstes der Ansicht sind, sie hätten durch ihre Proteste nach der Ersten Lesung etwas Wesentliches erreicht, müssen sie noch größere Scheuklappen vor den Augen haben, als das zuvor bereits offenbar wurde. Das Parlament durfte genau das (und im Grunde genommen nicht einmal das, die Verschlechterung bspw. in § 99 SGB IX hinsichtlich der Voraussetzungen, die im Hinblick auf Teilhabeleistungen erfüllt werden müssen, kommt ja trotzdem im Jahr 2023) abräumen, was die Bundesregierung an so exzessiven gesetzgeberischen Grausamkeiten verbrochen hatte, weil sie genau wusste, dass auf diesen der Fokus der Betroffenen liegen würde.
Ansonsten wird bei diesem Gesetz dermaßen viel gelogen, dass die sich in solchen Fällen sprichwörtlich biegenden Balken eigentlich längst gebrochen sein müssten. Die Bundesregierung "verkauft" das BGG als einen wesentlichen Fortschritt im Sinne der UN-BRK. Das ist eine glatte Lüge. Die Bundesregierung behauptet, durch die Herausnahme der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und die Hereinnahme der jetzt ja als "Teilhabe" postulierten Eingliederungshilfe würde sie systematisch etwas ändern. Das ist nur insofern richtig, als die Herausnahme aus dem SGB XII sinnlogisch ist, aber ja nichts an den Voraussetzungen der Eingliederunghilfe ändert (mir kann bis heute - fiskalpolitische und staatspolitische Zielsetzungen einmal außen vor gelassen - niemand erklären, weshalb man für eine Teilhabeleistung noch Geld mitbringen muss; mir kann bis heute niemand erklären, weshalb Schweden mit einem deutlich niedrigeren Bruttoinlandsprodukt es schafft, die #WfbM ersatzlos abzuschaffen und die dort Beschäftigten auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen - klar kostet das einen Haufen Geld -, Deutschland hingegen nicht; mir kann niemand erklären, weshalb sich auch die Behinderten(selbst)hilfe seit Jahr und Tag einen Dreck um diejenigen beeinträchtigten Menschen kümmert, die überhaupt nicht in der Lage sind, für ihre Rechte selbst einzutreten usw., usf.).
Das gesamte BTHG ist eine einzige Mogelpackung: Darauf hätte der Blick der Protestierenden gerichtet sein müssen, weniger darauf, welche Einzelprobleme sich mit der Schaffung des BTHG (weiterhin) ergeben werden. Die Bundesregierung, der Deutsche #Bundestag, der #Bundesrat und, wenn nicht alles irrt, nächsthin der #Bundespräsident der Bundesrepublik # Deutschland zementieren ein Zwei-Klassen-Recht in diesem Land. Künftig gilt nicht mehr nur als Mensch zweiter Klasse, wer als Flüchtling in dieses Land kommt und sich meint, erfrechen zu müssen, hier Asyl zu beantragen (dann gilt für ihn nämlich das Asylbewerber-Leistungsgesetz, das selbst ggü. Grundsicherungsempfängern noch deutliche Leistungsabstriche macht). Wie gewohnt, aber jetzt immerhin mit dem Nimbus dessen, dass es ja das erste wesentliche Leistungsausführungsgesetz ist (das BTHG versteht sich selber schon nicht als Leistungsgesetz, das wäre dann allerdings aufgrund der Fallstricke, die in diesem Gesetz lauern, auch der Phantasmagorie ein bisschen zu viel), das den Regelungen der UN-BRK weitgehend entspricht. Das ist - man muss es ceterum censeo wiederholen - eine Lüge. Es ist auch keine kleine oder lässliche Lüge, es ist eher die Faust im Gesicht der Betroffenen, die sie hier zu spüren bekommen und die sie nach dem Willen der Politik ganz augenscheinlich auch genau so spüren sollen.
Es würde zu weit führen, hier von einer staatlich verordneten Euthanasie der Betroffenen zu schreiben, aber es handelt sich bei diesem Gesetz um die bewusste und gewollte permanent fortgesetzte Prekarisierung, Aussonderung und das Stellen auf das Abstellgleis von betroffenen beeinträchtigten Menschen und deren Angehörigen.
Das muss man einfach wissen, wenn man mit Menschen aus dem politischen Apparat, wenn man mit "Fachleuten" aus der Sozialleistungsverwaltung, wenn man mit "Öffentlichkeitsarbeitern" wie Berufstätigen in der Presse oder den Rundfunk- oder den Internetmedien spricht. Die Bundesregierung veranstaltet mit dem BTHG den größten Sozialbetrug in den letzten Jahren. Und die Bundesregierung weiß das, und die Bundesregierung will genau das. Alles andere ist politische Dampfplauderei. Das muss man einfach wissen.
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