Wenn man sich die die Rechtsansprüche beeinträchtigter Mensch häufig
negierende untergerichtliche Rechtsprechung der Sozial- und teilweise
der #Landessozialgerichte so ansieht, ist man versucht zu schreiben: Die #Bundesregierung
ist der Ansicht, versuchen könne man es ja einmal, den manifesten
Sozialbetrug an beeinträchtigten Menschen jetzt entgegen Art. 4 #UN-#BRK und Art. 3 Abs 3 Satz 2 #GG schlussendlich durch das gestern auch vom #Bundesrat verabschiedete schändliche #Bundesteilhabegesetz (#BTHG) gesamtgesellschaftluch dauerhaft durchzusetzen. Da viele Verfahren im Instanzenzug hängen bleiben (#Anordnungsverfahren z.B. können schon rechtstechnisch nur bis zu den #Landessozialgerichten betrieben werden), kann die #Sozialleistungsverwaltung
zuverlässig darauf bauen, dass sie - zur Not mit rechtswidrigen
(Widerspruchs-)Bescheiden - den gewünschten Abschreckungseffekt bei
einer gewissen Anzahl der Klientel erreichen wird, notwendige Leistungen
hin oder her. Die Verunsicherung der Betroffenen ist gewollt, wenn
nicht gar erwünscht, höre und lies nach z.B. bei Karl #Schiewerling, der sich nicht entblödet, Art. 1 Par. 104 #BTHG beim Zwangspoolen von #Assistenzleistungen wahrheitswidrig schönzureden, obwohl er es als Obmann der #CDU-/#CSU- #Bundestagsfraktion
im Ausschuss für Arbeit und Soziales ersichtlich besser weiß.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Retusche des Entwurfs
des Armutsberichts der #Bunderegierung, in dem - man mag es kaum glauben: durch das #BMAS - die These aufgestellt, die vermögenden Bevölkerungsschuchten beeinflussten durch die schiere Zusammensetzung der #Parlamente die #Gesetzgebung in ihrem Sinne. Dazu passt die gesamte #Sozialgesetzgebung
der letzten zehn, fünfzehn Jahre, die es systematisch geschafft hat,
das ärmste Drittel der Bevölkerung in weiten Teilen dem Prekariat
preiszugeben und eine deutluche steigerung des Wohlstandsgefälles
zugunsten der fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung schafft, die bislang
bereits einen Großteil der Vermögenswerte in seinen Händen gehalten
hatte. Die These, es finde eine gezielte Umverteilung von Einkommens-
und insbesondere Vermögenswerten von unten nach oben statt, ist
statistisch, gesetzgeberisch und im gesamten Sozialraum erkennbar
wissenschaftlich belegbar. Man lann jetzt nur noch auf das #Land #Berlin hoffen, das dem #BTHG im Bundesrat nicht zugestimmt hat und jetzt -aufgrund der Argumentation der zuständigen #Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und #Soziales - konsequenterweise ein #Verfahren der #abstrakten #Normenkontrolle vor dem #Bundesverfassungsgericht (#BVerfG) anstrengen muss.
Worum ging es dem Bundesrat bei dem vermeintlich den Betroffenen dienen sollenden Gefeilsche mit der Bundesregierung wirklich? Natürlich ums Geld. Der Bundesrat hat die Materie des Länderfinanzausgleischs schlussendlich zum Markstein dafür gemacht, wie viel ihm beeinträchtigte Menschen wirklich wert sind und siehe da: Die Bundesregierung stimmte einem Kompromiss zu, der die Länder im Bundesfinanzausgleich wesentlich besser stellt ... und prompt waren de
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