Die kürzlich wiederholt gelesene Aussage, die Einrichtungsträger hätten das bessere
Lobbying als wir (also Menschen mit einer Sinnes-, körperlichen, psychischen oder seelischen Beeinträchtigung) unterstellt (in meinen Augen fälschlich), dass wir als betroffene beeinträchtigte Menschen überhaupt eine nennenswerte
Lobby haben würden. Zum einen spricht für meine These, dass wir eine
solche gerade nicht haben, der sog. Beteiligungsprozess, den zwar z.B.
auch wieder die Ministerin Nahles in der Debatte zur Zweiten und Dritten
Lesung des BTHG im Deutschen Bundestag am vergangenen
Donnerstag proklamiert hat, dessen Ergebnisse man auch jetzt noch
deutlich _nicht_ im Gesetz nachlesen kann. Zum anderen muss man sich
auch einmal genau ansehen, was jetzt in den Ausschussberatungen
eigentlich alles noch "abgeräumt" worden ist (und was eben gerade
nicht). Abgeräumt wurde die sog. "5 aus 9"- bzw. "3 aus 9"-Regelung,
weil die Regierungskoalition von dieser Regelung genau wusste, dass sie
verfassungsrechtlich völlig unhaltbar ist (weil man wesentlich
Ungleiches nicht einfach mit einem gesetzlichen Sichelschnitt als
künftig gleich behandeln kann, nur weil es dem Gesetzgeber darum geht,
Kosten auf Biegen und Brechen zu sparen, völlig gleichgültig, wie viele
Betroffene künftig aus der Eingliederungshilfe gefallen wären). Geändert
hat der Gesetzgeber auch den Vorrang der Hilfe zur Pflege bei
Nicht-Erwerbstätigen, weil das letztlich nur einen finanziellen
Verschiebebahnhof zwischen den Pflegekassen und der Eingliederungshilfe
bedeutet hätte (auf gut Deutsch: Man wollte auch damit die Kommunen
nochmals ein wenig zulasten der betroffenen pflegebedürftigen
beeinträchtigten Menschen entlasten).
Verblieben sind hingegen - in
abgeschwächter Form, aber sie sind verblieben - die Regelungen z.B. für
die gemeinsame Nutzung von Assistenzkräften in zumutbaren Fällen, was
man gemeinhin - ein wenig geringschätzig aber sehr treffend - mit dem
Begriff des "Zwangspoolens" verbindet. Geblieben sind im Großen und
Ganzen auch die Einkommens- und Vermögensregelungen bei
Erwerbsunfähigkeit, im Alter und bei Vorliegen von Blindheit.
Nicht
umsonst trommle ich seit einigen Wochen dafür, dass mich irgendein
Landesverband der Linken als aussichtsreichen Kandidaten für die
Bundestagswahl aufstellt, da ich der Ansicht bin, es müssten dringend
und zwingend wieder selbst Betroffene ins Parlament. Sehr wichtig: Mich
interessieren nicht nur die für uns relevanten Materien Soziales, Bauen
und Verkehr, sondern auch der unendlich wichtige Haushaltsausschuss,
denn _dort_ werden letztlich alle Gesetze gemacht, spätestens dann, wenn
es um die Kosten- und Finanzierungsseite von Gesetzesvorhaben geht.
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