Ich
hatte mir die Mühe gemacht, auf die Demo in Düsseldorf zu gehen, die
vom PARITÄTISCHEN und u.a. der Lebenshilfe vorgestern (also am
05.10.2016) organisiert worden ist.
Selten habe ich bei einer
Demonstration so dermaßen das Gefühl gehabt, dass diejenigen, die mit
beeinträchtigten Menschen (und nicht zu wenig) Geld verdienen, dieselben
dazu missbrauchen, um ihre eigenen Pfründe zu sichern. Man ließ die
Leute unentwegt "#Teilhabe"
brüllen, völlig sinn- und zweckfrei, die Vorträge müssen dermaßen
unterirdisch gewesen sein (ich habe akustisch - ich bin fast verscuht zu
schreiben: natürlich - kein Wort verstanden), dass ich es den Kollegen
in "meinem" Kompetenzzentrum im Nachhinein nicht einmal verdenken kann,
dass sie nicht da gewesen sind. Das #Bundesteilhabegesetz (#BTHG)
hat mit Teilhabe weitgehend nichts zu tun, von Inklusion reden
mittlerweile überwiegend diejenigen, die die Leistungen, die bislang
schon himmelschreiend ungerecht verteilt werden, gerne noch ein wenig
ungerechter (man nehme es denjenigen, die noch etwas bekommen und sehe
zu, dass der Zustand bei diejenigen, die bislang eh' schon nichts oder
viel zu wenig bekommen, sich auch bloß nicht ändere).
Ich hatte gestern das Vergnügen, ein kontroverses Gespräch mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag, Kerstin Griese, führen zu können. Einmal abgesehen davon, dass ich bislang noch nicht wusste, dass man die Regierung schon dann beleidigt, wenn man einen Gesetzentwurf inhaltlich kritisiert. Und ich habe das gestern ausschließlich sachlich getan, die einzige Polemik, die ich mir am Schluss geleistet habe, war diejenige, gesagt zu haben, beim BTHG handele es sich nicht nur um alten, sondern sogar um vergorenen Wein in neuen Schläuchen. Zu der Veranstaltung gestern in einer rheinischen Stadt war übrigens wohl kein/e Betroffene/r eingeladen worden, dass ich daran teilgenommen habe, war dem Umstand geschuldet, dass mein Arbeitgeber wollte, dass ich diesem Termin mit wahrnehme.
Die Koalition merkt nicht einmal (na gut, sie will es einfach nicht merken), dass sie mit diesem Entwurf fundamental an den Bedürfnisses von Betroffenen und Angehörigen vorbei operiert. Und den ja umfänglich belegbaren Vorwurf, es handele sich beim BTHG um ein Spargesetz, empfinden praktisch sämtliche Abgeordnete von #SPD, #CDU und #CSU als persönliche Beleidigung (auch von wie sie vom Gesetzesinhalt keine blasse Ahnung haben). #Inklusion wird als Terminus mittlerweile hauptsächlich von denen benutzt, die davon entweder überhaupt keine Ahnung haben oder den Begriff bewusst für ihre eigenen Zielsetzungen, die - Achtung: Sarkasmus - erstaunlicherweise regelmäßig separierende oder segregative Lösungen vorsehen.
Nur ein Beispiel, dass der Slogan "Nicht über uns, nicht ohne uns" - auch hier ist man versucht, fatalistisch zu schreiben: natürlich - zu einer hohlen Phrase verkommt: Anfang November hält der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) in Potsdam seine jährliche Sitzung ab. Auf der abschließenden Podiumsdiskussion sitzen Vertreter des Brandenburger Landkreistages, des DGB, des Bundesverbandes der Arbeitgeberverbände (BDA) und ein Richter des LSG Baden-Württemberg. Auf mein Ansinnen, dann zur Not doch jemanden wie mich mit aufs Podium zu setzen, damit die Betroffenen, um die es in diesem Gesetz ja wohl weitgehend gehen sollte, wenigstens eine einzige Stimme dort hätten, hat mir die Präsidentin des Verbandes heute höchstpersönlich mitgeteilt, man anerkenne durchaus meine fachliche Kompetenz, sehe aber nicht, weshalb man das Podium umbesetzen solle, ich könne mich ja mit Zwischenfragen und Statements aus dem Publikum äußern. Ich habe der Dame dann zurückgeschrieben, dass ich das Ansinnen durchaus nicht an meiner Person festmache, ich es aber für einen Skandal hielte, wie sie damit insgesamt umginge. Ach ja, mitspielen darf ich dann künftig auch: Ich soll einer der Kommissionen des Verbandes beitreten. Denn letztlich geht es Regierung und wesentlichen Protagonisten in dieser Gesellschaft ausschließlich darum: Wir dürfen ab und an ein wenig mitspielen. Sobald wir in irgendeiner Weise anfangen, finanzielle oder sonstige Interessen zu stören oder gar Beteiligungsrechte einfordern (ganz zu schweigen davon, dass man als Angehöriger beeinträchtigter Menschen sogar bei den Betroffenen allenfalls als Nischenthema wahrgenommen wird), wird uns in aller Deutlichkeit aufgezeigt, was der Art. 3 Abs. 3 Satz 2 #Grundgesetz (#GG) und die gesamten Normen der #Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Wahrheit wert sind: nicht einmal das Papier, auf dem sie stehen. Für die Verwaltung verkommt die "Teilhabe" behinderter Menschen zum bloßen, erstere in keiner Weise wirklich interessierenden Programmsatz. So hat mir gestern der Abteilungsleiter Behindertenhilfe eines nordrhein-westfälischen Kreissozialamtes allen Ernstes gesagt, er wirsse überhaupt nicht, warum ich mich über das Poolen so aufregen würde, das Ganze sei doch an eine strikte Zumutbarkeitsregelung geknüpft, die von den Gerichten doch sehr extensiv ausgelegt werden: Ich wusste nicht, ob ich in Kenntnis regelmäßigen Verwaltungshandeln von Sozialhilfeverwaltungen ob dieser Aussage weinen oder lachen sollte. Dass die Verwaltung dem Gesetzgeber hier nach dem Munde redet, weil der Gesetzgeber legislatorisch exakt das exekutiert, was die Verwaltung seit Jahr und Tag von ihm fordert (nämlich in Wahrheit die Ausdehnung des Ermessens vom pflichtgemäßen auf ein allgemeines), nimmt man vonseiten des Gesetzgebers nicht nur hin, ich hatte gestern überdeutlich den Eindruck: genau das ist so und nicht anders gewollt. Auch wenn Fr. Griese gestern meinte, die Fundamentalopposition gegen das Gesetz lege sich allmählich, kann ich ihr nur entgegenhalten: Auch bei den Konzessionen, die die Koalition jetzt bereit ist, zu gewähren (Näheres kann ich hier nicht ausführen, hier wurde Vertraulichkeit vereinbart), ist das #NichtmeinGesetz. Nie und nimmer kann man einem solchen Gesetz sehenden Auges guten Gewissens zustimmen, wenn man selber beeinträchtigte Angehörige hat oder sich mindestens dessen bewusst ist, dass man jeden Tag som Schicksal getroffen zur oder zum selbst Betroffenen werden kann. Und dann ist kaum jemand ind er luxuriösen Lage des Bundesfinanzministers, dass er oder sie sich durch Bodyguards durch die Gegend tragen lassen kann, wenn Hilfebedarf besteht und Barrierefreiheit nicht vorhanden ist.
Es kotzt mich mittlerweile einfach an, dass man dieses BTHG im Grunde ausschließlich unter fiskal- und finanzpolitischen Gesichtspunkten betrachten MUSS. Die paar wenigen positiven Inhalte, die das Gesetz strukturell ja durchaus auch hat (die Grausamkeiten überwiegen aber bei Weitem), kann man im Grunde gar nicht mehr zur Sprache bringen, ohne dass einem die Hand an der Tastatur verdorren möge, ein Gesetz auch nur ansatzweise loben zu sollen, dass in seiner gesamten Grundkonstruktion den legalistischen Versuch darstellt, Teilhabe (oder gar tatsächliche Inklusion) nicht nur nicht entstehen oder sich ausbreiten zu lassen, sondern der von seiner Grundidee her - vorgebliches inklusives Wortgeklingel hin oder her - zu den Ursprüngen des Fürsorgerechts zurückkehren möchte. Beeinträchtigte Menschen sollen gefälligst keine Rechtsansprüche durchsetzen können, sie sollen schön "Bitte, bitte" machen, dann gibt's vielleicht auch ein klein bisschen - natürlich nicht die wirklich notwendige und umfassende, wo kämen wir denn da hin - Hilfe- oder Assistenzleistung. Motto: Reden kann man über alles, bloß: Mehr als Peanuts darf's nicht kosten. Dass Inklusion, dass Teilhabe, dass Barrierefreiheit nur dann zu haben ist, wenn man hinter diesen Ideen auch tatsächlich steckt, ich bekomme immer mehr das Gefühl, werden die Ministerialen und Abgeordneten erst dann verstehen, wenn sie den Versuch von Raul Krauthausen nachvollzogen haben und als beeinträchtigte Menschen mal einige Tage oder Wochen als Nutzer ein Altersheim besuchen.
Ich hatte gestern das Vergnügen, ein kontroverses Gespräch mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag, Kerstin Griese, führen zu können. Einmal abgesehen davon, dass ich bislang noch nicht wusste, dass man die Regierung schon dann beleidigt, wenn man einen Gesetzentwurf inhaltlich kritisiert. Und ich habe das gestern ausschließlich sachlich getan, die einzige Polemik, die ich mir am Schluss geleistet habe, war diejenige, gesagt zu haben, beim BTHG handele es sich nicht nur um alten, sondern sogar um vergorenen Wein in neuen Schläuchen. Zu der Veranstaltung gestern in einer rheinischen Stadt war übrigens wohl kein/e Betroffene/r eingeladen worden, dass ich daran teilgenommen habe, war dem Umstand geschuldet, dass mein Arbeitgeber wollte, dass ich diesem Termin mit wahrnehme.
Die Koalition merkt nicht einmal (na gut, sie will es einfach nicht merken), dass sie mit diesem Entwurf fundamental an den Bedürfnisses von Betroffenen und Angehörigen vorbei operiert. Und den ja umfänglich belegbaren Vorwurf, es handele sich beim BTHG um ein Spargesetz, empfinden praktisch sämtliche Abgeordnete von #SPD, #CDU und #CSU als persönliche Beleidigung (auch von wie sie vom Gesetzesinhalt keine blasse Ahnung haben). #Inklusion wird als Terminus mittlerweile hauptsächlich von denen benutzt, die davon entweder überhaupt keine Ahnung haben oder den Begriff bewusst für ihre eigenen Zielsetzungen, die - Achtung: Sarkasmus - erstaunlicherweise regelmäßig separierende oder segregative Lösungen vorsehen.
Nur ein Beispiel, dass der Slogan "Nicht über uns, nicht ohne uns" - auch hier ist man versucht, fatalistisch zu schreiben: natürlich - zu einer hohlen Phrase verkommt: Anfang November hält der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) in Potsdam seine jährliche Sitzung ab. Auf der abschließenden Podiumsdiskussion sitzen Vertreter des Brandenburger Landkreistages, des DGB, des Bundesverbandes der Arbeitgeberverbände (BDA) und ein Richter des LSG Baden-Württemberg. Auf mein Ansinnen, dann zur Not doch jemanden wie mich mit aufs Podium zu setzen, damit die Betroffenen, um die es in diesem Gesetz ja wohl weitgehend gehen sollte, wenigstens eine einzige Stimme dort hätten, hat mir die Präsidentin des Verbandes heute höchstpersönlich mitgeteilt, man anerkenne durchaus meine fachliche Kompetenz, sehe aber nicht, weshalb man das Podium umbesetzen solle, ich könne mich ja mit Zwischenfragen und Statements aus dem Publikum äußern. Ich habe der Dame dann zurückgeschrieben, dass ich das Ansinnen durchaus nicht an meiner Person festmache, ich es aber für einen Skandal hielte, wie sie damit insgesamt umginge. Ach ja, mitspielen darf ich dann künftig auch: Ich soll einer der Kommissionen des Verbandes beitreten. Denn letztlich geht es Regierung und wesentlichen Protagonisten in dieser Gesellschaft ausschließlich darum: Wir dürfen ab und an ein wenig mitspielen. Sobald wir in irgendeiner Weise anfangen, finanzielle oder sonstige Interessen zu stören oder gar Beteiligungsrechte einfordern (ganz zu schweigen davon, dass man als Angehöriger beeinträchtigter Menschen sogar bei den Betroffenen allenfalls als Nischenthema wahrgenommen wird), wird uns in aller Deutlichkeit aufgezeigt, was der Art. 3 Abs. 3 Satz 2 #Grundgesetz (#GG) und die gesamten Normen der #Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Wahrheit wert sind: nicht einmal das Papier, auf dem sie stehen. Für die Verwaltung verkommt die "Teilhabe" behinderter Menschen zum bloßen, erstere in keiner Weise wirklich interessierenden Programmsatz. So hat mir gestern der Abteilungsleiter Behindertenhilfe eines nordrhein-westfälischen Kreissozialamtes allen Ernstes gesagt, er wirsse überhaupt nicht, warum ich mich über das Poolen so aufregen würde, das Ganze sei doch an eine strikte Zumutbarkeitsregelung geknüpft, die von den Gerichten doch sehr extensiv ausgelegt werden: Ich wusste nicht, ob ich in Kenntnis regelmäßigen Verwaltungshandeln von Sozialhilfeverwaltungen ob dieser Aussage weinen oder lachen sollte. Dass die Verwaltung dem Gesetzgeber hier nach dem Munde redet, weil der Gesetzgeber legislatorisch exakt das exekutiert, was die Verwaltung seit Jahr und Tag von ihm fordert (nämlich in Wahrheit die Ausdehnung des Ermessens vom pflichtgemäßen auf ein allgemeines), nimmt man vonseiten des Gesetzgebers nicht nur hin, ich hatte gestern überdeutlich den Eindruck: genau das ist so und nicht anders gewollt. Auch wenn Fr. Griese gestern meinte, die Fundamentalopposition gegen das Gesetz lege sich allmählich, kann ich ihr nur entgegenhalten: Auch bei den Konzessionen, die die Koalition jetzt bereit ist, zu gewähren (Näheres kann ich hier nicht ausführen, hier wurde Vertraulichkeit vereinbart), ist das #NichtmeinGesetz. Nie und nimmer kann man einem solchen Gesetz sehenden Auges guten Gewissens zustimmen, wenn man selber beeinträchtigte Angehörige hat oder sich mindestens dessen bewusst ist, dass man jeden Tag som Schicksal getroffen zur oder zum selbst Betroffenen werden kann. Und dann ist kaum jemand ind er luxuriösen Lage des Bundesfinanzministers, dass er oder sie sich durch Bodyguards durch die Gegend tragen lassen kann, wenn Hilfebedarf besteht und Barrierefreiheit nicht vorhanden ist.
Es kotzt mich mittlerweile einfach an, dass man dieses BTHG im Grunde ausschließlich unter fiskal- und finanzpolitischen Gesichtspunkten betrachten MUSS. Die paar wenigen positiven Inhalte, die das Gesetz strukturell ja durchaus auch hat (die Grausamkeiten überwiegen aber bei Weitem), kann man im Grunde gar nicht mehr zur Sprache bringen, ohne dass einem die Hand an der Tastatur verdorren möge, ein Gesetz auch nur ansatzweise loben zu sollen, dass in seiner gesamten Grundkonstruktion den legalistischen Versuch darstellt, Teilhabe (oder gar tatsächliche Inklusion) nicht nur nicht entstehen oder sich ausbreiten zu lassen, sondern der von seiner Grundidee her - vorgebliches inklusives Wortgeklingel hin oder her - zu den Ursprüngen des Fürsorgerechts zurückkehren möchte. Beeinträchtigte Menschen sollen gefälligst keine Rechtsansprüche durchsetzen können, sie sollen schön "Bitte, bitte" machen, dann gibt's vielleicht auch ein klein bisschen - natürlich nicht die wirklich notwendige und umfassende, wo kämen wir denn da hin - Hilfe- oder Assistenzleistung. Motto: Reden kann man über alles, bloß: Mehr als Peanuts darf's nicht kosten. Dass Inklusion, dass Teilhabe, dass Barrierefreiheit nur dann zu haben ist, wenn man hinter diesen Ideen auch tatsächlich steckt, ich bekomme immer mehr das Gefühl, werden die Ministerialen und Abgeordneten erst dann verstehen, wenn sie den Versuch von Raul Krauthausen nachvollzogen haben und als beeinträchtigte Menschen mal einige Tage oder Wochen als Nutzer ein Altersheim besuchen.
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