Samstag, 1. Oktober 2016
Zur Praxis von Entscheidungen von Sozialleistungsträgern
Mittwoch, 28. September 2016
Bundesregierung bleibt bei ihrer Position nach Einbringung des Bundesteilhabegesetzes in den Bundestag
Was heißt eigentlich, das Gesetz dürfe keine sonderliche Ausgabendynamik entwickeln, wie die Bundesregierung in der im Deutschen #Bundestag eingebrachten Gesetzesvorlage und der Bundesrat in seinem Änderungsantrag vom folgenden Tag ja fordern? Letztlich wird damit zweierlei zugegeben oder doch zumindest sprachlich manifestiert: Die bisherige sehr weitgehend rechtswidrige Gesetzgebung und Verwaltungspraxis soll durch dieses Gesetz auf weitere Jahre hinaus zementiert werden. Rechtswidrig deshalb, weil es schon jetzt nach der Gesetzgebung des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention illegal ist, Menschen nur aufgrund ihrer Behinderung schlechter zu behandeln als nicht-behindert werdende Menschen. Der Bestandsschutz, von dem jetzt die Rede ist, ist auch interessant: Damit werden dann gleich zwei Klassen von Benachteiligten geschaffen. Diejenigen, die nach altem Recht schon ziemlich stark benachteiligt wurden (weil ihre Einkünfte und Vermögen in rechtlich völlig unzulässiger Weise angerechnet worden sind) und die künftigen Habenichtse, für die zwar auch ein erhöhter Einkommens- und Vermögensfreibetrag gelten wird, denen aber von vornherein das bisher umfassende Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe versagt werden soll. Das ist so gewollt, nach dem Abgeordneten der Unionsfraktion #Schiewerling ist das eben einfach Schicksal. Aha, wenn die Bundesregierung einen grundgesetzwidrigen Gesetzentwurf durch den Bundestag zu verabschieden gedenkt, ist das also einfach Schicksal? Pech gehabt, wenn Du beeinträchtigt bist und die Leistungen dummerweise erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes stellst, weil Du dann in wenigstens fünf (bei Pflegebedürftigkeit: in drei) Lebensbereichen einen Bedarf nachweisen musst. Das soll und das wird in immensem Umfang Leistungsberechtigte in der Eingliederungshilfe von den Leistungen per se ausschließen. So etwas kann man dann zwar sicherlich Teilhabe nennen, in Wahrheit ist es allerdings die – wie gesagt: bewusst gewollte – Rückkehr zu den Fürsorgerichtlinien des Deutschen Reiches in den 1920er Jahren, in denen die Betroffenen auf Gedeih und Verderb vom Wohlwollen der Sachbearbeiter (Sachbearbeiterinnen gab es damals praktisch überhaupt keine) abhängig waren.
Die Bundesregierung wäre erheblich ehrlicher, wenn sie den Betroffenen konzendieren würde: Hört zu, wir sind nicht bereit, für ein Promille der Bevölkerung die Menschenrechte in gleicher Weise anzuerkennen, wie wir das für 99,9% der restlichen Bevölkerung auch tun, akzeptiert das oder klagt euch eben durch die Instanzen. Immerhin haben die Länder und die Kommunen dann den Vorteil, dass sie bei vielen der Betroffenen, die entweder nicht die Kraft oder den Mut haben, sich durch sämtliche Gerichtsinstanzen klagen zu müssen, den entsprechenden Kostenvorteil, der sich dann schnell auf mehrere Milliarden Euro summieren wird. Man denke bei diesem Gesetz einfach an einen Spruch, den Bill Clinton in einem seiner – erfolgreich gewonnenen – Wahlkämpfe um das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika verwendet hat: „It’s the economy, stupid.“ Recht frei übersetzt: Die Ökonomie zeigt letztlich, wer hier Herr im Haus ist, Du Dummkopf.
http://bit.ly/2dAlqjC
Samstag, 24. September 2016
Zur ersten Lesung des #Bundesteilhabegesetzes (#BTHG) im Deutschen #Bundestag
Und sie können sich noch nicht einmal - die Damen und Herren gerade der Union sind doch ansonsten so bibelfest - auf das Zitat aus dem Lukas-Evangelium "Denn sie wissen nicht, was sie tun" (Lk 23, 34) berufen. Nicht allein, dass die Debatte - ob es nun Hr. Schiewerling oder Fr. Tack waren - vonseiten der Koaltion mit wirklich unterirdischen Argumenten geführt worden ist. Wir Betroffenen, also die beeinträchtigten, also die im Sprachgebrauch immer noch fälschlich als Behinderte bezeichneten Menschen (Behinderung ist ein sozialer Begriff, kein medizinischer, wie ihn die Gesetzgebung nach wie vor fälschlich verwendet) beobachten die ganze Diskussion, wenn ich denn Hr. Schiewerling richtig verstanden habe, ja von Bäumen aus, auf die uns die Opposition mit ihrer Angstmache getrieben habe und die Opposition in den Personen der Abgeordneten Katrin Werner und Corinna Rüffer hatte also - nach der inklusionspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack - nichts Besseres zu tun, als nur auf Emotionen zu setzen und solle sich endlich wieder auf die Ebene der Fachlichkeit begeben. Wir sind also, die wir alle Fraktionen mit den von Fr. Werner und Fr. Rüffer (den behindertenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen) verwendeten Argumenten gefüttert haben, so von Angst vor unserer eigenen Argumentation erfüllt, dass wir auf Bäume klettern müssen (kann ich nicht, ich hab' u.a. eine beidseitige Hüftdysplasie und Klumpfüße; auf Bäume klettern ist damit nciht drin) und wir sind so unfachlich, dass wir die fachliche Luminiszenz einer Kerstin Tack ("inklusionspoliitsche" [sic!] Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion), die sich dann gleich bemüßigt gesehen hat, überhaupt kein fachliches Argument zu bringen, nicht erkennen können. Wie pflegte vorgestern Abend noch die SPD-Bundestagsabgeordnete Gottschalck in einer persönlichen Nachricht an mich zu schreiben: Ich will Sie schützen. Aha, nicht nur, dass wir - abgesehen von den Begrifflichkeiten - mit dem #Bundesteilhabegesetz (#BTHG) vom Fürsorgerdanken eben nicht wegkommen, wir müssen auch vor unseren Argumentation und vor unserer eigenen Wut darüber, auf gut deutsch nur noch verarscht zu werden, geschützt werden. Es ist immerhin gut zu wissen, wo die Union und die SPD behindertenpolitisch wirklich stehen.
Ein mäßiges Lob übrigens an den behindertenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion Uwe Schummer: Derselbe ging mir - bei Weitem - nicht weit genug, aber er hat einige Probleme wenigstens konkret fassbar gemacht, so schon in einem MDR-Beitrag vom Mittwoch, wo er sinngemäß ausgeführt hat: Wie das Ministerium auf die fünf Lebensbereiche [derer es im Regelfall bedarf, um überhaupt noch Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten zu können; d. Verf.], ist mir schleierhaft. Ich weiß nicht, ob sie das ausgewürfelt haben oder sie eine Erscheinung hatten.
Genau das scheint mir das grundständige Problem in weiten Teilen dieses Entwurfs zu sein. Als halbwegs intelligenter juristisch studiert habender Laubfrosch kann man beim fachlichen Durchlesen des Entwurfs eigentlich nur zu drei Schlussfolgerungen gelangen:
1.
Die #Bundesregierung hat den durch den Bundesrat ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Vorschlag, dass mit dem Gesetzentwurf keinerlei progressive Ausgabendynamik verbunden sein darf, weitgehend ernst genommen (so steht es denn auch schon in der Präambel der Erläuterungen zum Gesetzentwurf). Das Gesetz ist ausdrücklich - das haben auch die Debattenredner auch der Koalition am Donnerstag noch einmal eindrücklich betont - kein solches, das in irgendeiner Form zusätzliche Leistungselemente (und dadurch Kosten verrursachen könnte; folglich ist das Argument der Ausgabendynamik faktisch ein ausschließlich ein durch Preissteigerungen und den dmographischen Wandel bedingtes) enthält. Es ist vielmehr - und darauf hat die Opposition dankenswerter Weise in aller Klarheit hingewiesen - in Wahrheit ein Spargesetz.
2.
Es erweckt sich an mehreren Stellen der Eindruck, als sollten Einrichtungsträger massiv geschützt werden. Man könnte auf den bösen Verdacht kommen, von denselben sei die ein oder andere Handreichung zum Gesetzentwurf geliefert worden (Lobbyisten gibt es - natürlich - auch mittlerweile auf diesem Gebiet; es gibt sie - dummer Weise - nur eben praktisch überhaupt nicht von "unserer" Seite).
3.
Man verleiht zwar gerne - mittlerweile auch an "uns", mittlerweile sogar schon an die Angehörigen der Betroffenen (was eine großartige Sache für deren Lebensleistung ist; die Frage ist nur, hilft uns das im täglichen Gestrüpp dessen, was wir da zu ertragen haben, wirklich weiter) - den ein oder anderen Orden, es darf dann sogar mittlerweile manchmal sogar schon das Bundesverdienstkreuz am Bande sein.
Im behördlichen Alltag werden wir nach wie vor abgefertigt wie Schulkinder oder wie Äffchen im Zoo, denen man regelmäßig Futter gibt, sie beim Spielen richtig niedlich findet, sie aber ansonsten in keiner Weise ernst nimmt.
Ich habe kürzlich als einer der Mitverfasser des Ursprungsentwurfs des BGG, den das FbJJ vor fünfzehn Jahren geliefert hat, geschrieben:
Sie haben uns so lange mitspielen lassen, sie haben uns sogar so lange ein wenig glänzen lassen, wie sie wussten, es kann ihnen finanziell nicht wirklich schaden. Schon die UN-BRK haben sie so hundsmiserabel übersetzt, dass man wirklich froh sein muss, dass die deutsche Übersetzung rechtlich überhaupt nicht maßgeblich ist (das LSG Baden-Württemberg verwendet z.B. die - durchaus maßgebliche - französische Fassung). Das SGB IX verkommt zu einem ähnlichen Papiertiger, wie es das 1974 geschaffene RehaAnglG (das weitgehend dieselben Zielsetzungen verfolgte wie das SGB IX) eines war (weil die darin formulierten Rechte regelmäßig nicht mit Sanktionen belegt waren, wenn sie von den Leistungsträgern nicht befolgt wurden; das ist im SGB IX sehr weitgehend genauso).
Jetzt legen sie uns ein BTHG vor, von dem ich nicht umsonst schreibe, es sei der schlimmste Rückschritt in der Behindertenpolitik seit den 1960er Jahren. Als das BSHG geschaffen worden ist, hat man sich wenigstens bemüht, aus den Fürsorgerichtlinien der 1920er Jahre stammende Regelungen gesetzlich so zu normieren, dass ein pflichtgemäßes Ermessen durch die Verwaltung ausgeübt werden musste. Sogar dahinter geht der BTHG-Entwurf in Teilen noch zurück.
Dieser Gesetzentwurf entspricht in keiner Weise dem Gleichheitsgrundsatz des #Grundgesetz, wo nach dessen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 "kein Mensch [...] wegen einer Behinderung benachteligt werden [darf]", dieser Gesetzentwurf verletzt in vielerlei Hinsicht die die Bundesrepublik, nachdem sie die Konvention ratifiziert hat, unmittelbar rechthlich bindende #Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nation (#UN-BRK).
Bei beidem scheint diese Bundesregierung der Ansicht zu sein, es handele sich jeweils um unverbindliche Programmsätze statt an unmittelbar geltendes Recht, woran Verwaltung und Regierung gebunden sind, wonach sich die Rechtsprechung zu orientieren hat. Man sollte eine Verfassung auf Sonntagsreden nciht nur regelmäßig zitieren, man sollte sie auch in ihren wesentlichen Inhalten verstanden haben.
Donnerstag, 22. September 2016
Weshalb darf der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden?
in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden?
Ein Essay des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben Düsseldorf
Düsseldorf. Ein Gespenst geht um in Deutschland. Es ist ein Gesetzentwurf, der sich anmaßt, die Teilhabe behinderter Menschen wesentlich befördern zu wollen. „Zu wollen“ deshalb, weil dieser an vielen Stellen an seinem eigenen Anspruch scheitert.
Der von der #Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes (#BTHG-E) will das aus dem Fürsorgerecht der 1920er Jahre stammende Prinzip der Eingliederungshilfe komplett auf neue Füße stellen. Sowohl der Gesetzestext als auch die Begründung klingen in großen Teilen „modern“, in Wahrheit sind sie es aber nicht.
Langjährig tradierte Prinzipien werden, sofern sie zugunsten behinderter Menschen gewirkt haben, einfach „über Bord geworfen“.
So soll ein neuer Grundsatz etabliert werden, der die Hilfe zur #Pflege im Rang vor die #Eingliederungshilfe setzt. In der Eingliederungshilfe darf weiterhin in Zukunft nicht in nennenswertem Umfang Vermögen angespart werden, wenn ein behinderter Mensch im Leistungsbezug ist. Der Gesetzgeber kann jedoch – abgesehen von fiskalpolitischen Erwägungen – nicht erklären, weshalb er eine Anrechnung von #Einkommen und #Vermögen bei Leistungen für einen Umstand, der in der Person des behinderten Menschen liegt (nämlich dessen körperliche, Sinnes-, emotionale oder intellektuelle Beeinträchtigung), überhaupt vornimmt. Bezieht ein behinderter Mensch entweder ausschließlich Leistungen der Hilfe zur Pflege oder kumulativ auch noch solche der Eingliederungshilfe, bestimmt der Gesetzentwurf eine zusätzliche Ungerechtigkeit in der Ungerechtigkeit der erhöhten Vermögens- und Einkommensfreigrenzen. Dies tut er dadurch, dass er die Höhe der Freibeträge einfach auf dem bisherigen – sehr, sehr niedrigen – Stand belässt. Das heißt: Menschen, die Einkünfte erzielen und „nur“ Eingliederungshilfe beziehen, werden nunmehr ein bisschen weniger arm gemacht als bislang. Menschen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, werden genau so arm belassen, wie das schon heute der Fall ist.
Schon das stellt eine evidente Ungleichbehandlung eines dem Grunde nach gleichen Sachverhaltes dar. Das ist nach dem Wortlaut des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 #Grundgesetz (#GG) einfach verfassungswidrig.
Die Bundesregierung kann auch nicht erklären, weshalb sie in Zukunft Leistungen „poolen“ will. Beim „Pooling“ ist angedacht, dass mehrere Leistungsbezieher einen identischen Leistungserbringer teilweise oder sogar zur gleichen Zeit nutzen.
Die Erklärung kann auch hier ausschließlich eine fiskalpolitische sein, einen ansatzweise nachvollziehbaren Grund im Hinblick der Qualität der Leistungserbringung liefert der Entwurf nicht. Er könnte das auch gar nicht, weil das sinnlogisch völlig unmöglich ist. Wie sich mehrere Nutzer zur gleichen Zeit ein und dieselbe Assistenzkraft teilen können sollen, wenn sie gleichzeitig – ggf. sogar differente – Bedarfe haben, auch das bleibt das Geheimnis des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.
Bislang gilt im Recht der Eingliederungshilfe, dass zu erbringende Leistungen individualisiert, bedarfs- und kostendeckend zu erbringen sind. Zugegeben, daran halten sich viele Leistungsträger schon heute nicht. Leistungen werden ohne eine konkrete Bedarfsfeststellung erbracht, sie werden pauschaliert und eben nicht individualisiert erbracht. Dies führt regelmäßig zu einer Unterdeckung des tatsächlichen Bedarfs. Leistungsempfängern wird häufig angesonnen, sie sollten, damit Kosten gespart werden, die Leistungen nicht durch Fachkräfte oder doch wenigstens durch von den Betroffenen ausgesuchten Kräften erbracht werden, sondern von Diensten, die regelmäßig konkrete Vereinbarungen mit dem Leistungsträger haben, von denen zwar der Leistungsträger profitiert, (weil er Kosten spart) und auch der Dienst profitiert, (weil er regelmäßig seine Kosten pauschal abrechnen kann), die aber den Betroffenen überhaupt nichts nutzen, weil sie qualitativ unterwertig versorgt werden sollen.
Insofern klingt es ja zunächst gut, wenn die Bundesregierung schreibt, es bedürfe bestimmter Verrichtungen, damit ein Bedarf überhaupt festgestellt werden könne. Dabei wird jedoch nach einem Trick verfahren, dass wenigstens aus fünf von neun Bereichen die Notwendigkeit der konkreten Hilfestellung bei der Teilhabe nachgewiesen werden muss (sofern Assistenzleistungen benötigt werden, immer noch aus drei von neun). Das hebelt den #Bedarfsdeckungsgrundsatz weitgehend aus, weil viele Menschen zwar hohe Bedarfe an Hilfen haben, diese aber häufig nicht in fünf von den neun Bereichen, die der Gesetzgeber nennt. Das bedeutet z.B. für blinde Studierende, dass sie künftig keine Assistenzkosten für die notwendigen Vorlesekräfte mehr bekommen würden, weil sie in nicht ausreichend vielen Bereichen einen notwendigen Bedarf nachweisen können. Für gewöhnlich kann und muss dem #Sozialgesetzgeber unterstellt werden, dass er es regelmäßig wenigstens gut meint mit den Betroffenen, die Regelungen sodann aber entweder zu bürokratischen Monstren verkommen oder die Bedarfsbeschreibungen in den gesetzlichen Normierungen anfangs dermaßen an den realen Bedarfen vorbeigehen, dass die Gesetze mehrfach nachgebessert werden müssen, ehe sie einem Standard entsprechen, der den Betroffenen auch wirklich dienlich ist. Ein Paradebeispiel dafür ist die Einführung der Pflegeversicherung 1994. Bei Durchsetzung des vorliegenden Entwurfes werden fundamentale Prinzipien des Rechts der Eingliederungshilfe wie der Bedarfsdeckungsgrundsatz durchbrochen und ein Individualisierungsgrundsatz etabliert, der nicht individuell, sondern modular vorgeht.
Letzteres wäre dann unproblematisch, wenn sich der individuelle Hilfebedarf aus jedem einzelnen der neun genannten Module herleiten ließe, es bedarf derer allerdings – wie oben schon geschrieben – wenigstens fünf.
Stellen Sie sich, liebe Leserin, lieber Leser, der Sie nicht beeinträchtigt sind und mithin in ihrer Lebensgestaltung auch nicht behindert werden, einfach einmal folgende Situation vor: Sie kommen nachmittags müde von der Arbeit nach Hause. Sie laufen eilig in den Keller, um für die Zubereitung des Abendessens eine Konserve zu holen. Beim Treppenabstieg fallen Sie so unglücklich, dass Sie sich einen Halswirbel an einer Stelle brechen, die die wesentlichen motorischen Nervenbahnen dergestalt durchtrennt, so dass Sie eine hohe Querschnittslähmung erfahren. In aller Regel ist eine solche Schädigung irreparabel, Sie sind also für den Rest Ihres Lebens auf assistive Leistungen bei vielen Verrichtungen des täglichen Lebens angewiesen.
Sie benötigen also permanente Assistenz, vielleicht sogar 24 Stunden am Tag. Bislang haben Sie ein ordentliches Einkommen erzielt und – allein schon für die Altersvorsorge, aber vielleicht wollen die Kinder ja später auch studieren, das neue Automobil sollte nächsthin gekauft werden usw. – in gewissem Umfang Vermögen angespart. An eine private Unfallversicherung, die Risiken abdeckt, wie dasjenige, was Ihnen jetzt wiederfahren ist, haben Sie vorher natürlich gar nicht gedacht. Die hohen Assistenzkosten können Sie nicht aus eigener Tasche bezahlen (es kommen schnell Beträge im fünfstelligen Bereich zusammen), so dass Sie unweigerlich auf Leistungen der Hilfe zur Pflege, ggf. auch noch zur Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe angewiesen sind.
Die Anschaffung des neuen, vielleicht sogar ein wenig luxuriöseren Fahrzeugs, die Modernisierung des Hauses, die Übernahme der Kosten für eine hochwertige Kinder und – last not least – eine angemessene Altersvorsorge? Vergessen Sie es!
Sowohl nach den alten Regelungen, den noch aus dem fürsorgerechtlichen Gedanken stammenden Einkommens- und Vermögensanrechnungstatbeständen, als auch – deutlich abgemildert, aber eben in keiner Weise abgeschafft – nach dem jetzt geplanten neuen Recht werden Sie faktisch systematisch arm gemacht, Sie werden massiv anders behandelt, als dies bei Menschen der Fall ist, die nicht auf Eingliederungshilfeleistungen angewiesen sind. Die Leistungskomponenten nennen sich nach dem BTHG-E zwar #Teilhabeleistungen, allerdings ändert das nichts an der grundlegenden Systematik, die fast ausschließlich Begrifflichkeiten austauscht, die dem #Fürsorgerecht zugrundeliegenden gedanklichen Modelle jedoch im Wesentlichen nicht antastet. Auch Ihr Lebens- oder Ehepartner genießt nur begrenzten Schutz hinsichtlich seiner oder ihrer eigenen Einkünfte und Vermögen, er oder sie „haftet“ sozusagen dafür mit, dass Sie jetzt ein beeinträchtigter Mensch sind, der auch noch dadurch behindert wird, dass der Staat meint, diesen wesentlich schlechter behandeln zu müssen, als er das normalerweise mit seinen Bürgern tut. Abgesehen von dieser Ungerechtigkeit ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, wie er im Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG niedergelegt ist, immer dann keine oder nur noch eine rudimentäre Geltung haben soll, wenn der Staat, gleich auf welcher Ebene, Geld aus Steuermitteln für diesen Personenkreis aufwenden muss.
Der BTHG-E entspricht in weiten Teilen nicht den Vorgaben der #Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-#BRK); er widerspricht auch fundamental der Verfassung dieses Landes. Die UN-BRK sieht nämlich eine einkommens- und vermögensunabhängige gleichberechtigte Teilhabe im örtlichen und überörtlichen Sozialraum vor. Wie eine gleichberechtigte Teilhabe möglich sein soll, wenn Betroffene z.B. selbst für die Kinokarte einer notwendigen Assistenzkraft zunächst mit dem zuständigen #Sozialamt streiten müssen (und das würde sich im Wesentlichen auch durch die Schaffung des BTHG nicht ändern), bleibt allerdings ein ungelöstes Rätsel der Bundesregierung.
Folglich: Wir brauchen natürlich ein modernes und den verfassungsrechtlichen und überstaatlichen Vorgaben genügendes Teilhabeleistungs- und -sicherungsgesetz. Ein Gesetz wie den jetzt vorgelegten BTHG-E brauchen die Betroffenen in ihrer Gesamtheit sicherlich nicht, weil es im Großen und Ganzen die #Einrichtungsträger finanziell absichert, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ aufweicht und #Teilhabe, selbst da, wo sie bislang möglich war, teilweise sogar verunmöglicht.
Doch nicht nur die Betroffenen unmittelbar, auch die Angehörigen, die z.B. bei beeinträchtigten Menschen, die selbst ihre Bedürfnisse nicht konkret äußern können, lässt der Gesetzgeber nach wie vor vollends „im Regen stehen“. Er hilft auch diesem Personenkreis in keiner Weise, sondern vertraut einfach darauf, dass die Angehörigen ihre gesamten finanziellen Mittel, ihre gesamte körperliche und emotionale Kraft auf die Versorgung und Pflege der beeinträchtigten Familienangehörigen einsetzen und dafür vom Staat auch noch in jeder denkbaren Art und Weise schikaniert und finanziell „geschröpft“ werden.
Dieser Entwurf ist kein solcher, der behinderte Menschen auf Augenhöhe behandelt, dieser Entwurf fundamentiert, zementiert und schafft zum Teil in neuen Bezügen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen nicht-beeinträchtigten Menschen, die keiner staatlichen Leistungen durch die Sozialhilfeverwaltung bedürfen und solchen, die das tun. Schon das bisherige System der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege hat vor Ungerechtigkeiten gestrotzt; wie oben dargestellt, beabsichtigt die Bundesregierung, die Situation der betroffenen beeinträchtigten Menschen eher zu „verschlimmbessern“, als eine wirklich fortschrittliche Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Der BTHG-E ist mithin eher ein „Behinderungs“- als ein echtes #Teilhabegesetz.
Die einzige Frage, die sich uns stellen muss: Opponieren wir grundsätzlich gegen dieses Gesetz oder lassen wir es – mit den marginalen Änderungen, die die Fraktionen im Deutschen #Bundestag und der #Bundesrat sicherlich durchsetzen werden – passieren und hoffen hernach auf die Rechtsprechung des #Bundesverfassungsgericht (#BVerfG)? Gespenster haben es an sich, dass man sie nicht sieht – von der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt kann dieser Entwurf, wenn er denn kommen sollte und gemessen am Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor dem BVerfG nicht bestehen.
40235 Düsseldorf, Grafenberger Allee 368 am 21.9.2016
Samstag, 3. September 2016
Wie sanktioniere ich vermeintlich faule Grundsicherungsleistungsempfänger: BA stellt neue Dienstanweisung vor
Donnerstag, 14. Oktober 2010
Ein Gespenst geht um in Deutschland Eine neue stillschweigende Debatte über das Thema Behinderung
Ein Gespenst geht um in Deutschland, und es ist diesmal nicht im „Kommunistischen Manifest“ veröffentlicht, aber es geht – wie schon bei Karl Marx – um Finanzielles.
Wie die Website www.taubenschlag.de vor wenigen Tagen berichtet, fühlt sich ein Jugendamt beim Landratsamt im baden-württembergischen Rastatt mittlerweile bemüßigt, einer Familie mit gehörlosen Eltern eine Sorgerechtsentziehung wegen Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht anzudrohen, wenn die Eltern ihrem Kind kein Cochlea Implantat (CI) einsetzen lassen.
Worum geht es? Ums Geld, worum sonst?
Die Familie hat es gewagt, beim Sozialamt des Landkreises Leistungen für Gebärdenprachdolmetschung zu beantragen. Nun ist das Sozialamt allerdings der Ansicht – und damit steht es in Deutschland nicht mehr alleine, dem Verfasser sind mehrere weitere Fälle u.a. aus dem Bereich der inklusiven Beschulung bekannt -, wenn dem Kind ein CI eingesetzt würde, könne man schließlich dauerhaft Kosten sparen, zudem sei durch die Reparaturmaßnahme am Gehör doch die Integration am Leben in der Gesellschaft deutlich besser möglich.
Sind wir jetzt schon wieder so weit, dass behinderte Menschen ausschließlich nach Kostengesichtspunkten betrachtet werden?
Die Tendenz geht ganz offensichtlich in diese Richtung. Wenn wir neuerdings von behindertenpolitischen Sprechern der Regierungskoalition lesen, die Werkstätten für behinderte Menschen sollten zugunsten einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zunehmend reduziert werden, klingt das in den Ohren der Behindertenselbsthilfebewegung zunächst einmal wie Schallmeienklang. Liest man sich allerdings die – dürfitge – Begründung der Aussagen ein wenig intensiver durch, stellt man sehr schnell fest, dass hier – wie häufig im politischen Diskurs wie auch von Einrichtungsträgern – zwar das Vokabular der Behindertenbewegung benutzt wird, das dahinter stehende Moment aber keineswegs ein solches ist, dass den Ansprüchen auf gleichberechtigte Teilhabe genügen könnte. Es geht den Protagonisten sowohl der Sozialhilfeverwaltungen als auch dem politischen Establishment einzig und alleine um einen Gesichtspunkt, nämlich den, die – aus deren Sicht viel zu teure – Eingliederungshilfe finanziell „einzudampfen“.
Im Grunde verlangt der Landkreis Rastatt von den Eltern, dass sie ihr Kind gesellschaftskonform „reparieren“ lassen. Dabei darf man sich durchaus die Frage stellen, was dann der Grundgesetzartikel 3 Absatz 3 Satz 2, niemand dürfe wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, eigentlich noch für einen Aussagewert hat? Hier wird menschliches Leben – und das hatten wir vor fünfundsechzig, siebzig, fünfundsiebzig Jahren alles schon einmal – auf seinen „Nutzwert“ hin deklariert.
Wozu hat die Behindertenbewegung jahrzehntelang darum gestritten, als gesellschaftlich gleichwertig anerkannt zu werden, wenn jetzt kein gesamtgesellschaftlicher Aufschrei erfolgt, dass eine in der Mitte der Gesellschaft stehende Personengruppe aufgrund finanzieller Momente massiv diskriminiert zu werden droht?
Es ist ein winzig kleiner Schritt vom Kulturvolk zum Kulturbruch. Wir brauchen eine deutlich offensiv und offen geführte Diskussion darüber, inwiefern sich behinderte Menschen in die Gesellschaft „integrieren“ müssen oder ob nicht die Gesellschaft einer Verpflichtung unterliegt, sich so barrierefrei und antidiskriminatorisch auszugestalten, dass man als behinderter Mensch nicht wieder Angst darum haben muss, nur aufgrund seiner Beeinträchtigung als schiere Spielmasse im öffentlichen Leben behandelt zu werden.
„Nicht über uns ohne uns“? Es gilt hier vielmehr der Grundsatz, dass mit uns zu verhandeln ist, und nicht über unsere Köpfe hinweg.
Wo bleibt der gesamtgesellschaftliche empathische Aufschrei darüber, was uns da jetzt politisch und administrativ von den Verwaltungen gewollt aufgedrückt zu werden droht?
Mittwoch, 26. Mai 2010
CDU will sparen ... auf Kosten der Rentner und Arbeitslosen
Einmal abgesehend davon, dass das wohl dem kürzlich ergangenen Urteil des BVerfG hinsichtlich des soziokulturellen Existenzminimums in geradezu eklatanter Weise wiedersprechen dürfte wird hier m.E. der Bock zum Gärtner gemacht.
Zunächst lässt die Exekutive unter dem Aspekt der Globalisierung wirtschaftlich vollkommen unsinnige Börsengeschäfte wie sog. Leergeschäfte zu, sieht jahrelang tatenlos zu, wie sich auch dort eine durch nichts gerechtfertigte Luftblase entwickelt, um hernach diejenigen zur Kasse zu bitten, die - außer Sozialverbänden, die politisch sowieso kaum noch ein Gewicht haben - keinerlei Lobby haben. Das hat mit gesellschaftlicher und politischer Solidarität überhaupt nichts mehr zu tun, das ist in der Form sarkastisch und inhaltlich reiner Zynismus. Aber so kann man wenigstens von den tatsächlich Schuldigen an dem Desaster vielleicht wenigstens kurzzeitig wieder einmal ablenken, nachdem die Union ja momentan sowieso ihrem protagonistischen Rechtsausleger Koch erst einmal das ein oder andere Krokodilstränchen hinterher weinen muss. Da macht es sich für die Konservativen in der Union immer gut, wenn es den "arbeitsscheuen Sozialschmarotzern" mal wieder so richtig gezeigt wird. Und ... die Rentner wählen die Union ja sowieso, wieso also gerade auf diese Klientel noch Rücksicht nehmen?
Wäre der Satz durch Goebbels nicht so in Verruf, müsste mal allmählich wirklich sagen: Volk steh auf, und Sturm brich los!
Link zur Nachricht bei Spiegel Online: http://bit.ly/9iLCS0
Samstag, 27. März 2010
Die CDU Rheinland-Pfalz vollführt den schlimmsten bildungspol. Roll-Back-Versuch der letzten 30 Jahre bei behinderten Kindern
In Rheinland-Pfalz wurde vor wenigen Tagen ein Aktionsplan (der ersten auf der Ebene der Bundesländer) zur Realisierung der UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht (der Link zum Aktionsplan...: http://bit.ly/aKwjEM). Neben viel Lob gab es auch Kritik der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion. Da ich den daraus folgenden Antrag an den rheinland-pfälzischen Landtag überaus brillant fand, konnte ich es mir nicht verkneifen, dazu einen Kommentar zu verfassen:
Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion hat -natürlich - recht mit ihrer Besorgnis. Und in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist auch alles viel, viel besser gelöst als in einem Bundesland, dass sich berühmen darf, den agilsten Landes-Behindertenbeauftragten in ganz Deutschland zu haben. Hr. Miles-Paul macht - natürlich - nur heiße Luft, der Aktionsplan ist eine einzige Katastrophe, man muss sich geradehin schämen, das Papier auch
nur durchzulesen, so substanzlos liest es sich.
Aber mal im Ernst: Wie erbärmlich und wie herunter gekommen muss eine Fraktion eigentlich sein, um ihre sozial- und bildungspolitischen Sprecherinnen einen derartigen Blödsinn vom Stapel lassen zu müssen?
Während man in Rheinland-Pfalz immerhin konstatieren kann, dass Inklusion dort, vielleicht in teilweise arg kleinen Schritten, aber immerhin!, gelebt, propagiert und auch initialisiert wird (die Mühen der Ebene sind eben lang und es war uns allen klar, dass nicht sofort alles erreichbar sein würde) darf Baden-Württemberg seit Jahren als das behindertenpolitische rückständigste Bundesland in Deutschland gelten (mit knappem Vorsprung wohl auf den Freistaat Sachsen). Auch in Nordrhein-Westfalen muss man Fr. Sommer (die Kultusministerin dort heißt wirklich so) auch im Frühjahr, im Herbst und im Winter und nicht nur sommers "zum Jagen tragen". Wenn dort bildungspolitisch überhaupt etwas passiert, dann ausschließlich aufgrund von Initiativen, die nicht von der Koalition aus CDU und FDP kommen (die Elterninitiativen in NRW sind z.B. ausgesprochen rührig).
Die Forderungen der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag lesen sich demnach auch wie ein Revival der Behindertenpolitik aus den 1970er Jahren: vollständiger Erhalt der Förderschulen und Zementierung dieses "Angebotes" durch die darüber hinausgehende Schaffung von sog. Kompetenzzentren (stimmt, Kompetenz wäre dort mal dringend vonnöten), schulische Inklusion nur dann, wenn es der segregativen Förderpädagogik frommt, man erfrecht sich auch nicht, jetzt auf einmal von Qualitätskriterien zu schreiben, wobei dieser Topos
in der Förderpädagogik der letzten Jahrzehnte nun wirklich eine absolut nachrangige Rolle gespielt hat (und der Themenkomplex der Schaffung quantifizierbarer Qualitätsstandards überhaupt erst mit der Diskussion über die schulische Inklusion ein Thema geworden ist; nun würde es nämlich auf einmal tatsächlich erforderlich werden, dass die sonderpädagogischen Zentren sich einem Qualitätsmaßstab stellen, den sie bis dato nicht einmal in Ansätzen erfüllt haben), die Schaffung eines berufsqualifizierenden Förderschulabschlusses (das wäre dann ein
Abschluss nicht mehr nur zweiter, sondern vierter oder fünfter Klasse; kein einziger Förderschüler würde mit einem solchen Abschluss eine hinreichende Berufsausbildung antreten können). Der einzige Punkt, der sich wenigstens halbwegs vernünftig liest, betrifft zwingend notwendige Fortbildungen für Lehrkräfte an Fördereinrichtungen (vielleicht hilft's ja was).
Mit einem Satz: Dieser Antrag ist der schlimmste bildungspolitische roll-back in der Schulpolitik für behinderte Menschen, den ich in den letzten Jahren gelesen habe. Der Antrag ist ein Skandal ohnegleichen.
Wenn das ernstlich die Bildungspolitik der Union sein soll, halte ich die Christdemokraten aus bildungspolitischer Sicht für nicht mehr wählbar.
Wie erbärmlich die Kritik der Union am rheinland-pfälzischen Aktionsplan ist, zeigt sich eindrücklich daran, dass sich der Antrag der Union (und dem Grunde nach auch ihre Kritik, substanzielles konnte ich ansonsten daraus nicht lesen) _ausschließlich_ bildungspolitisch
begründet wird. Begründet hat diesen Antrag augenscheinlich auch nicht die Fraktion, ich unterstelle, dass die Fördereinrichtungen hier massiven Lobbyeinfluss geltend gemacht haben. Anders ist ein solch wirklich dümmlicher Antrag kaum begründbar.
Ach ja, hier noch der Link zum Antrag der CDU-Fraktion: http://bit.ly/aKwjEM.
Freitag, 12. Februar 2010
Westerwelle: Praeceptor Germaniae oder doch nur ein völlig unmoralischer Schaumschläger?
Jede ernsthafte soziologische Studie zum Thema weist nach, dass nicht die Arbeitsunwilligkeit der Betroffenen sondern das Fehlen adäquater Jobs das Problem ist. Schlicht: Es gibt aufgrund sich verstetigender Automatisierung im Produktionsprozess zu wenig ordentlich bezahlte Erwerbsarbeit. Und bis Deutschland ein - dann auch mit anständigen Gehältern aufwartendes - Dienstleistungsland wird, werden vermutlich noch mehrere Generationen vergehen.
Ich kann dieses Gefasel von z.B. Fr. von der Leyen, wenn wir denn nur genügend Ganztageskrippenplätze hätten würde sich auch das Problem der Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt weitgehend erledigen, mittlerweile nicht mehr hören. Es gibt viel zu wenig Teilzeitarbeitsplätze. Durch eine zudem erfolgende geradezu absurd anmutende Anrechnungspraxis verschiedener Sozialleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld) rentiert sich eine Erwerbstätigkeit für gerade diesen Personenkreis überhaupt nicht.
Über die mich mit am meisten interessierende Klientel, behinderte Menschen, wird - bezogen auf den Arbeitsmarkt - seit Jahren nicht einmal mehr ernsthaft diskutiert. Die einzige ordentlich arbeitende Akademikerarbeitsvermittlung für diesen Personenkreis wurde vor einiger Zeit - aus Kostengründen - eingestellt, obwohl deren Ergebnisse ausgezeichnet waren. Selbst wenn man sich - wie ich - als Jurist auch nur selbstständig machen will, werden einem derart unüberwindbare Hindernisse in den Weg gelegt, dass sogar jemand mit einem ausgesprochen guten Nervenkostüm irgendwann der Verzweiflung nahe ist. Ich bin ggw. "nur" im EU-Rentenbezug, nichtsdestotrotz trifft mich das Geschwätz von Westerwelle, Weiß (der ja meint, man könne den Regelsatz, der gleich in vielfacher Hinsicht zusammen gemogelt wurde, um ihn um 30% unterhalb selbst der Erwerbseinkünfte des am wenigsten verdienenden Fünftels der Bevölkerung, jetzt durchaus kürzen, schließlich hätten die Grundsicherungsempfänger ja nunmehr wieder einen Anspruch auf einmalige Leistungen, wo jeder weiß, dass man sich von diesen lächerlichen 40,- €, die sämtliche einmaligen Bedarfe abdecken kann, nahezu nichts leisten kann) und Konsorten unmittelbar.
Wenn schon hoch qualifizierte, trotz Handicaps mobile und geradezu arbeitswütige Menschen wie ich vom System weitgehend sabotiert werden, wie muss es dann erst denjenigen gehen, die vielleicht nicht solche verbalen oder intellektuellen Fähigkeiten haben.
Dass der gesamte Sozialstaatsansatz von schwarz-gelb zutiefst unredlich ist, zeigt die gesamte jetzt nach dem Urteil aufgetretene Diskussion aus dem Regierungslager.
Hier noch der Link zu den Ausführungen von Guido Westerwelle auf Welt online:
http://bit.ly/9REBRT.
Dienstag, 9. Februar 2010
Montag, 18. Januar 2010
Worum es Roland Koch mit seinen arbeitsmarktpolitischen Vorschlägen (Arbeitspflicht für sog. "Hartz-IV-Leistungsempfänger") eigentlich geht
Der zweite Punkt: Obwohl die Arbeitslosenversicherung in Deutschland als weitgehend abgeschafft gelten darf, gibt es hier ein System der Leistungsgewährung aufgrund Versicherung nach wie vor. Ein solches System ist in den USA jedoch allenfalls unter noch viel erschwerteren Bedingungen vorhanden, es gibt gerade unter Obama Ansätze, eine weitgehende Gesetzliche Krankenversicherung einzuführen.
Letztlich wollen Koch, der "Wirtschaftsweise" Franz mit seinem Vorschlag, die Leistung eben einmal um 100 Euro zu kürzen, und Konsorten eigentlich von einem viel tiefer gehenden Problem ablenken: Es gibt in einer nachindustriellen Gesellschaft wie der unseren zwar genug zu tun, aber schlichtweg nicht den Willen, für solche Dienstleistungen auch anständige Entgelte zu bezahlen. Das momentane System der Ausgrenzung der Nicht-Habenden ist ja durchaus so gewollt.
Insofern ist Koch ein Protagonist einer Politik, die die eigene vermögende Klientel bedient und die Mittelschicht und die Geringverdiener immer weiter schröpft. Das ist politisch so gewollt (das Drama ist, das war unter Schröder zu Zeiten von rot/grün schon nicht viel anders), man will sich schließlich seine potenziellen Parteispender - von noch dubioseren Angelegenheiten gar nicht zu
schreiben - ja durchaus nicht verprellen.
Und natürlich handelt ein homo politicus wie Koch mit einem politischen Kalkül. Einmal spricht er mit seinen rhetorischen Auslassungen natürlich die politische Rechte in der Union an, die sich unter der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zunehmend in die Defensive gedrängt sieht, zum anderen forciert Koch - wie im Übrigen auch schon Franz - den Druck auf das Bundesverfassungsgericht, das angekündigt hat, in wenigen Wochen über die Regelsätze nicht nur für Kinder, wie es die ursprünglichen Anträge vorgesehen haben, sondern auch für erwachsene Leistungsempfänger entscheiden zu wollen. Bei dem Termin zur mündlichen Verhandlung hat der Senat deutlich erkennen lassen, dass er die Regelsatzgestaltung insgesamt für unplausibel und - wichtiger - für inhaltlich ungerecht und das Existenzminimum nicht abdeckend hält.
Nun ist die politische Rechte bekannt dafür, dass sie seit einigen Jahren durch sprachlichen Furor versucht, das Bundesverfassungsgericht einzuschüchtern, wenn ihr eine - hier ja noch gar nicht ergangene - Entscheidung nicht passt, erinnert sei nur an den Kruzifix-Beschluss oder die Rechtsprechung zu dem Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder". Man darf gespannt sein, ob sich das Bundesverfassungsgericht dem politischen Druck, es geht um Milliarden von Euro, nicht doch beugen wird. Immerhin geht es ja "nur" um erwerbslose Menschen. Würde das Bundesverfassungsgericht einknicken, wäre das für diese Demokratie ein schlimmerer Sündenfall als all die politischen Skandale und Skandälchen in den letzten Jahren, die nicht unbeträchtlich zur Parteienverdrossenheit beigetragen haben.
Montag, 2. November 2009
Eine merkwürdige Diskussion in den kobinet-nachrichten zur schulischen Inklusion behinderter Kinder
Neben der Merkwürdigkeit, dass in diese Diskussion fast nur selbst nicht behinderte Eltern von behinderten Kindern eingreifen mangelt es dem Diskussionsstrang auch ansonsten nicht an Skurrilität. Da wird von "besonderen" Kindern geschrieben (jedes Kind ist "besonders", behinderte Kinder weisen eine spezifische Besonderheit lediglich in der durch eine körperliche, intellektuelle, seelische oder Sinnesschädigung auf, die zu einer Beeinträchtigung gewisser Fähigkeiten führt. Die Behinderung rührt nach dem gesellschaftspolitischen Modell der WHO daher, dass es gesellschaftliche Beeinträchtigungen aufgrund Barrieren, Benachteiligungen und Diskriminierungen dieser Personengruppe gibt). Nun gut, vielleicht ist diese verbale Stigmatisierung durch Kuschelpräpotenz ja gewollt, aber sinnvoll ist sie deshalb noch lange nicht.
Weiterhin wird bei kobinet argumentiert, verbeamtete (oder auch angestellte) Lehrkräfte könnten schließlich zum inklusiven Unterricht nicht gezwungen werden. Ja, wo leben wir denn? Natürlich ist mir das Angst-Argument, behinderte Kinder könnten durch schulische Missachtung hintüber fallen, nur zu vertraut. Allerdings ist das ein Scheinargument. Die Vereinigten Staaten von Amerika machen seit Jahren die besten Erfahrungen mit zwangsweisem inklusivem Unterricht beispielsweise im Bereich der ethnischen Integration. Ja, ich weiß, das ist nicht vollständig vergleichbar. Aber sieht man sich z.B. das rhetorische Gerüst an, mit dem die Sonderpädagogik allzumal hier in Deutschland seit Jahrzehnten rechtfertigt, weshalb es für nahezu jedes Beeinträchtigungsbild ein nicht nur stigmatisierendes sondern auch quantitativ ausgrenzendes Segregationsschulsystem gibt, kommt man doch ins Grübeln.
Hier wird - gleichgültig, welches Schädigungs- und mithin Beeinträchtigungsbild vorliegt - nahezu grundsätzlich zunächst einmal ein sonderpädagogischer Förderbedarf konstruiert. Einen solchen Förderbedarf haben jedoch mindestens körperlich und sinnesbeeinträchtigte Kinder gerade nicht. Bei seelischer Beeinträchtigung kann man vermutlich im Einzelfall darüber streiten, bei intellektueller Beeinträchtigung wird es entscheidend auf den Grad der Beeinträchtigung ankommen.
Köperlich und sinnesbeeinträchtigte Kinder haben regelmäßig einen Bedarf an Schulhelfern bzw. an Gebärdensprachdolmetschung (für gehörlose Kinder) bzw. eine Lehrkraft zum Erlernen der Brailleschrift (für blinde Kinder). Alle anderen Bedarfe, z.B. im Bereich der Mobilität oder der sog. lebenspraktischen Fertigkeiten, sind ausnahmslose nicht Sache der Schule, sondern unterfallen entweder dem Bereich der Krankenversicherung oder der Eingliederungshilfe (wobei man sofort wieder die Frage aufwerfen kann, ob man es selbst dann für sachgerecht hält, die einkommens- und vermögensabhängige Eingliederungshilfe im Bereich der Beschulung greifen zu lassen, wenn man das ansonsten bejaht).
Was mich erstaunt, verblüfft und auch ein Stück weit entsetzt ist das vorsichtige Taktieren, mit dem die meisten Eltern behinderter Kinder nach wie vor meinen, vorgehen zu müssen. Da lobe ich mir doch Vorreiter wie Wasilios Katsioulis, der - gezwungener Maßen zwar - das Recht, für seinen Sohn eine inklusive Beschulung zu erreichen, notfalls auch vor Gericht zieht.
Donnerstag, 8. Oktober 2009
Niedersachsen will das sozialgerichtliche Verfahren reformieren ... aber natürlich nicht zulasten der "Hilfebedürftigen"
Link zur Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums: http://bit.ly/1T7X0Y
Sonntag, 4. Oktober 2009
Behinderte Menschen dürfen jetzt auch nahe von Freiburg stationär - natürlich nicht ambulant - in Einzelzimmern leben: http://bit.ly/333ieu
Die Caritas hat sich mit einem Neubau also - einmal wieder - ein Denkmal gesetzt, sie hat - einmal wieder - dafür gesorgt, dass es behinderten Menschen von Sozialhilfeträgern unmöglich gemacht werden wird, sich in einem eigenen Lebensumfeld zu bewegen, sie hat - wieder einmal - dafür gesorgt, dass der sozialhilferechtliche Grundsatz "ambulant vor stationär" die Einrichtungsträger "einen feuchten Kehricht" interessiert.
Was macht die Behindertenselbsthilfe, wenn sie denn überhaupt reagiert? Es wird - wieder einmal - einen allenfalls lahmen Protest geben, die Initiative (dankenswerter Weise gibt es die wenigstens) "Daheim statt Heim" wird - vielleicht, wieder einmal - einen Aufschrei loslassen. Und das wird es - wieder einmal - gewesen sein.
Wenn schon eine rot-grüne und eine Große Koalition überhaupt keinen Fortschritt im Bereich "ambulant vor stationär" erzielt haben, obwohl dieser Grundsatz als Fundamentalnorm im SGB XII festgelegt ist, was soll man dann erst von einer wirtschaftsliberalen schwarz-gelben Regierung auf Bundesebene auf diesem Gebiet erwarten?
Verlinkung: http://bit.ly/333ieu.
Dienstag, 29. September 2009
Das große Heulen und Zähneklappern der SPD nach der Bundestagswahl
Da wird jetzt vielfach so getan, als habe man in den letzten vier Jahren mühsam vieles an Kompromissen in der Großen Koalition mit der CDU/CSU schlucken müssen, was eindeutig nicht sozialdemokratische Politik gewesen sei. Ist das wirklich so? Ist es nicht vielmehr so, dass die vorherige und jetzt wieder zur Wahl stehende Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ein viel größeres Problem hatte, ihren Gestus als sozialdemokratisierende Kanzlerin ihrer eigenen Fraktion, der CDU, zu verkaufen?
Vieles an politischer Gestaltung in den letzten vier Jahren ist von den Bürgern als Stillstand empfunden worden, viele haben andererseits aber aufgeatmet, als sich die Bundesregierung nach einigem Zögern Anfang diesen Jahres entschlossen gegen den Markt und für staatliche Eingriffsverwaltung entschieden hat. Diese Entscheidung scheint richtig gewesen zu sein, es war eine typisch kontinentaleuropäische Entscheidung, die jetzt von den englischsprachigen Ländern - zunächst halbherzig, mittlerweile mit einigem Mehr an Verve - selbst nachvollzogen wird.
Die Ursachen für die jetzige katastrophale Entwicklung des Wählerpotenzials der SPD hat jedoch tiefer liegende Ursachen, und das weiß die Partei auch genau.
Immer wieder wird das Schlagwort von "Hartz IV" in die Debatte geworfen, woran die SPD jetzt letztlich - vor allem auch durch einen umgreifenden Wählerzuwachs der LINKEN in Westdeutschland - gescheitert sein soll. Da ist sicherlich etwas dran. Nicht umsonst musste Gerhard Schröder als letzter sozialdemokratischer Kanzler einer rot-grünen Bundesregierung seinen gesamten Machtimpetus in die Waagschale werfen (und hat darüber auch den Parteivorsitz verloren), die Hartz-Gesetze durchzusetzen. Dass ihm die GRÜNEN dabei auch noch assistiert haben, dürfte ein entschiedener Sündenfall - ähnlich wie das Kosovo, ähnlich wie Afghanistan - sein, der ihnen als Bürgerrechtspartei zumindest die soziale Komponente genommen und sie im Sozialen freidemokratisiert hat.
Das ist für die GRÜNEN weitaus weniger dramatisch als für die SPD, sahen die Ökologen doch nie die Ausrichtung der Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik als ihre vordringliche Aufgabe (dafür war ja - eigentlich - auch die SPD zuständig).
Es mag jetzt verwundern, wenn ich konstatiere, dass die SPD hinsichtlich Hartz IV durchaus konsequent ist. Die Partei ist viel leistungsorientierter, als es auf den ersten Blick hin wirken mag, was - für sich genommen - überhaupt kein Fehler ist. Das Problem ist, dass die Wirkkomponente des "Forderns und Förderns" (man beachte auch die Reihenfolge, die schon im Gesetzestext durchaus so gewollt ist) nie funktioniert hat und auch künftig wohl nicht funktionieren wird. Einmal abgesehen davon, dass sich die bisherige Große Koalition noch nicht einmal auf die Vorgehensweise hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Job-Center (oder Arbeitsgemeinschaften) im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einigen können, fragt man sich schon, wie z.B. ein umgreifendes - so gesetzlich vorgesehenes - Fall-Management funktionieren soll, wenn es das bis heute in Teilen der Republik nicht einmal gibt. Stattdessen gibt es eine Sanktionsquote von ca. 4%. Manche halten das für wenig, ich halte das für immens viel.
Und damit kreise ich auch um den eigentlichen Kern des Problems. Natürlich kann man sich mit u.a. Wolfgang Clement auf den Standpunkt stellen, sozial sei, was Arbeit schaffe, und wer keine solche finde, sei letztlich nur zu faul, seine Lebensführung durch eigene Arbeit zu finanzieren.
Für weite Teilbereiche derer, die heute auf einem Niveau der Sozialhilfe leben, aber grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, trifft das aber einfach nicht zu. Das weiß die SPD natürlich nur zu genau und es wirkt merkwürdig hilflos, dass sie trotzdem z.B. die zeitweilige Abschaffung der Schwerbehinderten-Akademikerarbeitsvermittlung durch die ZAV abgeschafft hat, obwohl gerade diese es einzig vermocht hat, auch schwerbehinderte Hochschulabsolventen in einem nennenswerten Umfang auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen.
Es hapert also am Sozialen. Das ist - natürlich - eines der entscheidenden Probleme, wenn ich mich dem Grunde nach nur noch um bürgerliche Wählerklientel bemühe (wie man das dem Quartett Steinmeier, Müntefering, Steinbrück und Schröder ohne Weiteres unterstellen darf). Die SPD wird sich nun in der Opposition daran zu beweisen haben, dass sie eben nicht weiterhin versucht, die bessere CDU zu sein (wobei es kaum vorstellbar ist, dass die jetzt antretende Koalition eine umfassende Arbeitsmarktreform auf die Beine zu stellen in der Lage sein wird; dieselbe würde durch die liberale Öffentlichkeit in Deutschland förmlich zerrissen werden. Nicht umsonst lautet ein hübsches, aber treffendes Sprichwort: "Nur Nixon konnte nach China gehen").
Aber auch die GRÜNEN und die LINKE sollten sich keineswegs auf ihren - vermeintlichen - Wahlmeriten ausruhen. Dass die LINKE überweigend nicht wegen ihrer Inhalte, sondern wegen des Protestpotenzials gegenüber der SPD gewählt worden ist (das betrifft insbesondere Westdeutschand, in Ostdeutschland ist die LINKE als Miliepartei durchaus eine ernst zu nehmende, eher strukturkonservativ agierende Volkspartei), ergaben schon Wählerbefragungen weit vor der Bundestagswahl, in denen der Partei zwar die Kompetenz, Probleme sichtbar zu machen und agitatorisch auf die Tagesordnung der Politik zu bringen zugebilligt wurde, nicht hingegen auch eine diesbezüglich Lösungskompetenz. Das ist auch nicht verwunderlich, dort wo die LINKE mit in der Regierung sitzt (wie in Berlin), macht sie jedes "Streichkonzert" mit, das der entsprechende Landeshaushalt zu erfordern scheint.
Fast ebenso verblüfft wie über das Memento mori der SPD war ich persönlich über das Jubelgeheul der GRÜNEN, etwas mehr als 10% der Wählerstimmen ergattert zu haben. Damit stellt die Fraktion zum zweiten Mal hintereinander das Schlusslicht hinsichtlich der Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag dar. Das reicht zwar sicherlich hin, um weitere vier Jahre eine ordentliche Opposition zu machen (auch in der Breite der Themen, die die Fraktion rein tatsächlich berücksichtigen kann), deutet aber schon darauf hin, dass die Partei, verhält sie sich weiterhin offensiv nur auf dem ökologischen Gebiert, "das Ende der Fahnenstange" erreicht hat, was den Wählerzulauf betrifft. Auch stellt sich die Frage - ich persönlich bin durchaus kein Freund dieses Modells, aber für die Optionsfähigkeit der Partei spielt das eine große Rolle - ob es sich die GRÜNEN auf Bundesebene werden längerfristig leisten können, sich ausschließlich an die SPD zu binden.
Denn das war augenfällig während des ganzen Wahlkampfes: Dass neben mir mit Sicherheit Millionen anderer Menschen überhaupt nicht nachvollziehen konnten, wie sich SPD und GRÜNE einen Regierungsauftrag durch den Wähler denn nun vorgestellt haben. Die SPD hat auf die Option eines sog. Ampel-Bündnisses gebaut, bei den GRÜNEN war das in dieser Deutlichkeit nicht ganz so klar, da jedoch beide Parteien eine Koalition mit der LINKEN ausgeschlossen hatten, blieb lediglich diese eine Option. Die Frage, die sich dabei stellt ist nun jedoch nur, wie realistisch das jemals gewesen sein soll. Weder hat die FDP in ihrer Koalitionsaussage während dieses Wahlkampfes auch nur einmal "gewackelt" (wofür allein man den bisher nicht als sonderlich beständig geltenden Dr. Guido Westerwelle schon loben muss), noch ist momentan wirklich so richtig vorstellbar, dass diejenigen Wähler, die die FDP gewählt haben (es gibt z.B. eine ganz erstaunliche Wählerwanderung von der SPD hin zur FDP, die so augenscheinlich ist, dass man sich nur die Wahlergebnisse aus den Jahren 2005 und 2009 ansehen muss), sich ein rot-gelb-grünes Bündnis hätten vorstellen mögen oder dies gar gewünscht hätten (so landet in der vor der Wahl stattfindenden Wählerbefragung, welche Koalition denn gewünscht werde, die Große Koalition knapp vor ... rot-rot-grün, wer hätte jetzt auch ernstlich irgendetwas anderes erwartet?).
Man darf konstatieren: Es werden spannende vier Jahre werden (denn, dass die christ-liberale Koalition über diesen Zeitraum halten wird, ist schon aufgrund ihres Vorsprungs an Mandaten wahrscheinlich). Denn nach der nach wie vor anhaltenden Weltwirtschaftskrise werden sich viele Wahlversprechen von schwarz-gelb gar nicht halten lassen. Weder wird man dazu gelangen, die sog. "Leistungsträger" (womit vor allem die FDP augenscheinlich etwas völlig meint, als realistisch wäre, nämlich nahezu ausschließlich ihre eigene Wählerklientel) steuerlich in dem Umfang zu entlasten, wie das vorher versprochen worden ist noch werden die sozialen "Grausamkeiten" sonderlich grausam ausfallen. Erinenrt sei nur an ein Wort der Bundeskanzlerin kurz nach der Wahl, es müsse jetzt niemand Angst haben. Ich denke, das ist wörtlich zu nehmen. Fr. Dr. Merkel wird sich in ähnlicher Weise sozialdemokratisierend durch das politische Umfeld lavieren, wie sie das bereits vier Jahre lang getan hat.
Was beweißt uns das: An der These des "Dicken", in der Ruhe liege die Kraft, muss etwas dran sein. Für Aktionismus wirst Du in Deutschland Wähler gnadenlos abgestraft (siehe Schröder), durch Zuwarten und spätes - in Merkels Fall meistens nicht einmal zu spätes - Agieren kannst Du beim Wahlvolk nur Pluspunkte sammeln. Gut, das funktioniert nicht auf der politischen Linken, die neben Nestwärme auch immer den Anspruch an ein (oder mehrere) politische Projekt(e) hat, aber auf der politischen Rechten funktioniert das famos.
Donnerstag, 24. September 2009
Bundesverfassungsgericht verbietet der NPD anti-polnische Äußerungen (http://bit.ly/l6qYo)
Die Entscheidung ist systematisch sauber begründet. Auch inhaltlich ist ihr in vollem Umfang zuzustimmen, sowohl wenn sich die Kammer auf die Störung der öffentlichen Ordnung als auch auf eine Verletzung der Menschenwürde polnischer Bürger, die in der Bundesrepublik leben, stützt. Obwohl überspitzte und polemische Auseinandersetzung zum demokratischen Diskurs - insbesondere auch im Wahlkampf - gehört, kann und darf dies nicht bedeuten, dass in der Art des "Stürmer" Parteipropaganda betrieben wird!
Dienstag, 8. September 2009
In Rheinland-Pfalz wird das AGG gelobt. Warum eigentlich?
Nun meinen die rheinland-pfälzische Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen (MinASGFF) Malu Dreyer, die Landes-Beauftragte für Migration und Integration Maria Weber und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Ottmar Miles-Paul, das Gesetz habe sich bewährt (zur Pressemitteilung des Ministeriums vom 07.09.2009 folgender Link: http://bit.ly/17vh46).
Fr. Weber meint, es sei der Integration förderlich, dass Betriebe mittlerweile Schulungen durchführen ließen, um Diskriminierungen innerhalb des eigenen Unternehmens zu vermeiden. Zudem sei die Gleichstellung von Lesben und Schwulen durch das AGG so weit zementiert worden, dass man nunmehr auch auf landesrechtlicher Ebene die Lebenspartnerschaften (so werden - da der Begriff "Ehe" verfassungsrechtlich für das Zusammenleben von Mann und Frau mittels Trauschein geschützt ist - die Begründung dauerhafter Bindungen gleichgeschlechtlicher Partner bezeichnet, die vor einem Standesbeamten vollzogen wurden) mit der Ehe gleichgestellt würden.
Für Hrn. Miles-Paul stellt es schon einen Erfolg an sich dar, dass behinderte Menschen überhaupt in das Gesetz mit aufgenommen wurden (zum Hintergrund: die entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union haben das - noch - nicht vorgesehen gehabt). Daneben ist es zumindest verblüffend, von einem vormaligen Vertreter der "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" lesen zu müssen, bei behinderten Menschen handle es sich um Menschen mit Behinderung (es macht einen Riesenunterschied, ob ich als Mensch, der eine Körper-, Sinnes- oder intellektuelle Schädigung habe, woraus eine Beeinträchtigung folgt, die erst zur Behinderung im sozialen Umfeld führt oder ob ich mich als Mensch durch meine Behinderung schon in der - falschen - Wortwahl stigmatisieren lassen muss; aber vielleicht hat das auch nur die Pressestelle des Ministeriums "verhunzt"). Das ist eine Diktion, die rückwärts gewandt ist und wohl eher zum Sprachgebrauch der CDU/CSU denn zum wohl prominentesten selbst betroffenen Vertreter unter den Beauftragten für die Belange behinderter Menschen passt.
Immerhin bemängeln die Ministerin und die beiden Beauftragten, dass das Gesetz nicht hinreichend sei und insbesondere im Zivilrecht zu kurz greife.
"Ja, wo denn sonst?", ist man versucht zu fragen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt praktisch ausschließlich Materien des zivilrechtlichen Antidiskriminierungsschutzes (abgesehen von Arbeitsverhältnissen im Öffentlichen Dienst, auf die das Gesetz auch anwendbar ist). Wenn die Ministerin bereits zu Beginn der Pressemitteilung darauf abhebt, das Gesetz habe dazu gedient, das Bewusstsein in weiten Teilen der Bevölkerung dahingehend zu schärfen, dass es eine Vielzahl von Diskriminierungen bei Minderheiten gibt, so ist das - mit Verlaub - Humbug.
Das AGG darf als eines der unbekanntesten Gesetze im deutschen Sprachraum gelten. Das ist nun für Gesetze, die Minderheiten schützen oder deren Diskriminierung verhindern sollen, nichts Ungewöhnliches (dass es seit 2001 das SGB IX als Nachfolgeregelung des Schwerbehindertengesetzes gibt, ist bis heute nicht einmal manchem Unternehmen bekannt; dass es Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- wie auf Länderebene gibt, weiß bis heute kaum jemand). Tritt ein Fall von Diskriminierung ein - wie kürzlich im Falle eine Vier-Sterne-Hotels in Bayern, das meinte, einem behinderten Gast unterschwellig die Sauna-Nutzung untersagen zu sollen - kommt niemand auch nur auf die Idee, es könne sich um einen der Klage fähigen Sachverhalt handeln.
Dass weiterhin, wie Fr. Dreyer ebenfalls ausführt, eine - von den Wirtschaftsverbänden auf Arbeitgeber vor Schaffung des Gesetz so befürchtete - Klagewelle ausgeblieben sei, mag zwar auch an der übergroßen Zurückhaltung der Diskriminierten liegen, gegen ihre Diskriminierer auch rechtlich vorzugehen (was den Diskriminierern ein schwammig und für sie günstig lautendes Gesetz auch deutlich erleichtert), es liegt aber viel eher daran, dass zum einen vielfach der Aufwand den Ertrag nicht lohnt (so ist der Schadenersatz bei Nichteinstellung trotz Diskriminierung regelmäßig auf maximal drei Brutte-Monatsgehälter beschränkt), zum anderen - wie eben schon geschrieben - das Gesetz die Latte für den Nachweis einer konkreten Benachteiligung reichlich hoch legt. So hoch jedenfalls, dass nach den allgemeinen Regeln des Beweisrechts im Arbeitsgerichtsprozess (denn darum geht es wesentlich im AGG) wie auch im "normalen" Zivilprozess eher freundlich im Sinne der Beklagten, also derjenigen, die die Diskriminierung zu verantworten haben, ausgestaltet ist.
Wenn Fr. Weber ernstlich der Ansicht ist, dass durch Schulungen in Unternehmen Diskriminierungen in nennenswertem Umfang vermieden würden, so ist sie entweder naiv oder sie spricht wider besseres Wissen. Es ist in Juristenkreisen allenthalben bekannt, dass sich nach 2006 (der Schaffung des AGG) ganze Anwaltsfirmen daran gemacht haben, wie das Gesetz - nun, nennen wir es es einmal höflich so - im Sinne der Unternehmen dahingehend "interpretiert" werden kann, dass man zwar weiterhin diskriminiert, der Diskriminierung jedoch durch Betroffene nicht wirksam begegnet werden kann. Hier wäre eine konkrete Beweislastumkehr der sinnvolle Weg gewesen, einzig, die Regierungskoalition wollte sie aus politischen Opportunismus den Arbeitgeberverbänden gegenüber nicht.
Auch hier, wie bei nahezu allen anderen Streitpunkten, hat sich die CDU/CSU im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Es gibt keine klassische Beweislastumkehr im AGG, es darf nach wie vor im Individualrechtsverkehr diskriminiert werden (also immer dann, wenn es sich nicht um sog. Massengeschäfte handelt), das Klagerecht der Verbände ist so ausgestaltet, dass es im Grunde kaum wahrgenommen werden kann und es gibt (ein besonders rotes Tuch für mich) ... die Antidiskriminierungsstelle (ADS; dass die Abkürzung mit einer solchen, die man als Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom bezeichnet, gleich lautet, ist sicherlich nur Zufall, passt aber hervorragend ins Bild).
Nicht alleine, dass die CDU für Fr. Dr. Martina Köppen, einen sicherlich verdienten und frohgemuten Christenmenschen, eine Unterbringungsmöglichkeit für mindestens etwas über eine halbe Legislaturperiode geschaffen hat, die von Fr. Dr. Köppen verantwortete ADS hat es in zweieinhalb Jahren geschafft, mit Steuergeldern buchstäblich nichts zu schaffen, außer sich selber bekannt zu machen (und hierfür wiederum Steuergelder in nicht unbeträchtlicher Höhe "verschleudert").
Wenn nun Hr. Miles-Paul wiederum vom Erfolgserlebnis dahingehend spricht, dass behinderte Menschen überhaupt in dem Gesetzesmachwerk auftauchen, kann man - durchaus so boshaft gemeint, wie es klingt - fragen: ja und? Einen besonderen Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht gab es vormals schon im SGB IX, dass man heutzutage - hypothetisch - gegen eine Versicherung vorgehen kann, die den Versicherungsabschluss verweigert: schön. Im Rahmen der Begründung von Mietverhältnissen können behinderte Menschen nach wie vor kaum klagen (wegen der Sperre hinsichtlich der individualrechtlichen Vereinbarungen).
Es spräche gegen diese "Jubelarie" der Damen Dreyer und Weber sowie von Hrn. Miles-Paul ja durchaus nichts, wenn das AGG denn tatsächlich - insbesondere für behinderte Menschen - irgendetwas substanzielles "gebracht" hätte. Aber nur der These zu huldigen, es sei löblich, dass es das Gesetz überhaupt gebe, ist dann - inhaltlich - schon mehr als armselig!
Den Gesetzestext des AGG - es lohnt sich selbst für Nichtjuristen, sich denselben einmal durchzulesen - findet man übrigens hier: http://bit.ly/8HW5m.

Wenn man sich jetzt ansieht, dass die kommunalen Spitzenverbände ggw. um eine Verfassungsänderung dahingehend kämpfen, dass die Argen bestehen bleiben sollen (die Bundesagentur für Arbeit hat daran kein wirkliches Interesse), dann doch nicht deshalb, weil es den Leistungsträgern um die vorgebliche Leistung aus einer Hand geht, die bei sämtlichen oben genannten Personengruppen gerade _nicht_ funktioniert. Nein, bei allem Gejammere, wie viel Hartz IV doch insbesondere die Kommunen koste: Durch die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe haben vor allem die Kommunen ein massives Sparpotenzial entdeckt, dass sie in den letzten Jahren zum Teil geschickt dadurch ausgebaut haben, dass sie die sie selbst betreffenden Kosten der Unterkunft in großem Umfang pauschaliert haben, gerade mit eben solchen Rechentricks, mit denen schon der verfassungswidrige Regelsatz begründet worden ist.
Machen wir uns nichts vor: Es ging zuallerletzt und zuallerwenigst darum, Menschen tatsächlich wieder in Arbeit zu bringen (bei sieben Mio. Leistungsempfängern der Grundsicherung und des Sozialgeldes wäre das wohl auch ein eher hehrer Anspruch). Es ging - unter dem Postulat der vermeintlichen Folgen der Globalisierung - einzig und alleine darum, am unteren Rand der Bevölkerung ein Sparpotenzial zu offenbaren, das es den Unternehmen durch eine weitgehende Reduzierung des Entgeltniveaus auf dem Niedriglohnsektor erst ermöglichte, den sharholder value so richtig prmonient in den Vordergrund zu stellen. Dazu muss man nicht einmal ein Linker sein, das sieht in letzter Konsequenz selbst ein Prof. Sinn im Ergebnis nicht wesentlich anders. Und genau das war politisch doch auch gewollt. Was man einzig der SPD als Partei und den vermeintlich bürgerrechtlich orientierten GRÜNEN vorwerfen kann ist, dass sie diesem Basta-Kanzler bei dessen erbärmlichen Muskelspielchen im Parlament auch noch gefolgt sind und sich von dessen Vertrauensfrage in dieser Angelegenheit haben "aufs Kreuz legen" lassen.
Wenn ich heute allerdings bereits zum Teil lese, die momentane Regierungskoalition könnte sich pilatisch "die Hände in Unschuld waschen", schließlich sei sie ja an der Hartz-Gesetzgebung nicht beteiligt gewesen, zeigt das einmal mehr die vollendete Scheinheiligkeit politischer Argumentation. Zum einen haben die Schwarz-Gelben das gesamte Hartz-Paket natürlich mitgetragen, es entsprach ja seit jeher ihrer politischen Überzeugung. Zum anderen: Wer konnte die momentane Regierungskoalition auf Bundesebene denn daran hindern, ein tatsächliches Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu beschließen, indem die Regelsätze auf das existenznotwendige Minimum von ggw. um die 480,- € erhöht worden wäre? Da lese ich heute schon wieder in SPIEGEL online - und man möchte beinahe meinen, es ginge unmittelbar um das Geld des schreibenden Redakteurs: Was das den Staat wieder alles kosten wird?
Na und! Als die Spekulanten die Wirtschaft beinahe "in den Graben" gefahren haben, hat auch kein Mensch mehr danach gefragt, wie teuer das Ganze wohl werden könnte. Da ging es auf einmal nur noch nach dem Prinzip "Vogel friss oder stirb". Ist also eine Volkswirtschaft in Gefahr, ist jedes denkbare Mittel recht, widerspricht es auch noch so sehr jedem Marktmodell. Geht es aber "nur" um sieben Millionen von Grundsicherung und Sozialgeld Betroffene, darf lustig drauflos gespart werden, die Klientel kann sich ja zum einen kaum wehren, zum anderen hat sie auch nicht das Geld, die regierenden Parteien für ihre eigene Zweckverfolgung zu schmieren, wie das die Hotellerie offensichtlich in großem Umfang zu können in der Lage zu sein scheint.
Hier noch der Link zum Urteil, das ich in den nächsten Tagen vermutlich noch besprechen werde:
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